Regionale Offene Behindertenarbeit
Wenn Sie als Dienst der regionalen offenen Behindertenarbeit Maßnahmen planen, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient dazu, niedrigschwellige ambulante Hilfen für Menschen mit wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie für sinnesbehinderte oder chronisch kranke Menschen bereitzustellen, um deren selbstständiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Ausgaben für Erstausstattung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag nur durch rechtsfähige, gemeinnützige Verbände, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren angeschlossene Vereinigungen
- Erfüllung der spezifischen personellen Voraussetzungen (Qualifikation und Erfahrung in der Behindertenarbeit)
- Sachgerecht gewähltes Verhältnis von Bevölkerungszahl zu Fach- und Verwaltungskräften
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung müssen sichergestellt sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Finanzierungsplan
- Übersichten über förderfähige Kräfte
- Konzeption und fachliche Stellungnahme bei Erstanträgen
Beschreibung
Das Förderprogramm „Regionale Offene Behindertenarbeit“ in Bayern unterstützt gemeinnützige Organisationen, die im Bereich der ambulanten Hilfen für Menschen mit wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie für sinnesbehinderte oder chronisch kranke Menschen tätig sind. Mit dem Ziel, niedrigschwellige Angebote zu schaffen, fördert das Programm Maßnahmen, die die gesellschaftliche Teilhabe und das selbstständige Leben dieser Personengruppen stärken. Dabei wird besonderer Wert auf ein sachgerecht gewähltes Verhältnis von Bevölkerungszahl zu Fach- und Verwaltungskräften gelegt. Die Zuwendung erfolgt über einen Zuschuss, der die Personalausgaben, Sachausgaben und Ausgaben für Erstausstattung abdeckt und die Arbeit der Dienste der regionalen Offenen Behindertenarbeit bei der Umsetzung ihrer vielfältigen Aufgaben unterstützt.
Die Förderung richtet sich an rechtsfähige, gemeinnützige Verbände sowie angeschlossene Vereinigungen, die sich in der Behindertenarbeit bewährt haben und über qualifiziertes Fachpersonal verfügen. Zu den anzustrebenden Leistungen zählen unter anderem allgemeine Beratungs- und Koordinationsangebote, die Durchführung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen sowie spezielle familienunterstützende Dienste. Die Trägerinnen und Träger müssen dabei auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung implementieren, um den hohen Ansprüchen der inklusiven Betreuung gerecht zu werden. Der Antrag beinhaltet unter anderem einen Finanzierungsplan, detaillierte Übersichten über die förderfähigen Kräfte sowie in Erstanträgen eine fundierte Konzeption und fachliche Stellungnahme. Ein besonderer Aspekt dieses Programms ist die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirksregierungen und Landesverbänden, welche die Einhaltung der personellen und sachlichen Voraussetzungen überwachen.
Im Rahmen der Förderung werden pauschale Zuschüsse gezahlt, die sich nach der tariflichen Entwicklung im öffentlichen Dienst sowie den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt richten. Die Förderpauschalen differenzieren beispielsweise zwischen Fachkräften und sonstigen Mitarbeitenden und ermöglichen so eine flexible Anpassung an die Bedürfnisse der regionalen Dienste. Zudem sind die Erstanträge bis zum 31. März sowie Folgeanträge bis zum 15. November des Vorjahres einzureichen – Fristen, die eine strukturierte und vorausschauende Planung fördern. Insgesamt bietet dieses Programm eine hervorragende Möglichkeit, qualitativ hochwertige, inklusionsorientierte Unterstützungsstrukturen im sozialen und gesundheitlichen Bereich auszubauen, was langfristig zur Entlastung von Familien und zur Stärkung der Selbstständigkeit der Betroffenen beiträgt.