Regionalentwicklung und Gestaltung des demografischen Wandels
Der Freistaat Thüringen unterstützt investive und nicht investive Maßnahmen zur Regionalentwicklung und Gestaltung des demografischen Wandels in Thüringen. Anträge sind bis zum 30.09. eines Jahres für das Folgejahr einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen fördert die Erstellung und Weiterentwicklung regionaler Entwicklungskonzepte, Strategien, Machbarkeitsstudien und Standortuntersuchungen, die Umsetzung von Schlüsselmaßnahmen, Projekte zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels sowie Modellprojekte zur Herstellung oder Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Sicherung der Daseinsvorsorge.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gesamtfinanzierung der Maßnahme einschließlich der Folgekosten muss gesichert sein
- Projekt darf noch nicht begonnen worden sein
- Durchführung des Vorhabens im laufenden Haushaltsjahr im Freistaat Thüringen
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert mit dem Programm „Regionalentwicklung und Gestaltung des demografischen Wandels“ investive und nicht investive Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung ländlicher Räume. Im Mittelpunkt stehen die Erstellung und Weiterentwicklung regionaler Entwicklungskonzepte, Strategien, Machbarkeitsstudien sowie Standortuntersuchungen. Ebenso unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Umsetzung von Schlüsselmaßnahmen in den Bereichen Regionalförderung, Mobilität, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung sowie Infrastruktur & Städtebau. Gefördert werden zudem Modellprojekte zur Herstellung oder Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Das Vorhaben wird als Zuschuss mit einer Förderquote von 80 % bis 90 % bezuschusst, wobei die Anträge jeweils bis zum 30.09. eines Jahres für das folgende Haushaltsjahr einzureichen sind.
Antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, eingetragene Vereine und Verbände, öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts. Für Projekte zur Regionalentwicklung und Modellvorhaben kommen zusätzlich kommunale Arbeitsgemeinschaften, Planungsverbände und regionale Planungsgemeinschaften in Frage. Voraussetzung für einen Zuschuss ist die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens inklusive Folgekosten, der Verzicht auf vorzeitigen Maßnahmebeginn sowie die Durchführung im laufenden Haushaltsjahr auf Thüringer Gebiet. Das Programm richtet sich an alle Stakeholder, die mithilfe von zukunftsorientierten Konzepten und Pilotprojekten die Folgen des demografischen Wandels aktiv gestalten möchten und so zur gleichwertigen Entwicklung Thüringens beitragen.
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