Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Zuschuss für Investitionen von KMU der gewerblichen Wirtschaft in ausgewählten Teilen des Saarlandes (Landkreis St. Wendel, Saarpfalz-Kreis). Förderung bis zu 20 % (kleine Unternehmen) bzw. 10 % (mittlere Unternehmen), Investitionsbeihilfen bis 7,5 Mio. €, Anträge vor Vorhabenbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investitionen gewerblicher kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Errichtung, Erweiterung, Modernisierung und Kapazitätserweiterung von Betriebsstätten in definierten Teilen des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtungsinvestitionen (neue Betriebsstätte)
- Erweiterungsinvestitionen (Kapazitätserweiterung)
- Ausbau der Produktion um neue Produkte
- Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
- Erwerb von Vermögenswerten geschlossener Betriebsstätten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Ersatzinvestitionen
- Erwerb von Grundstücken
- Anschaffung/herstellung von Fahrzeugen für öffentlichen Straßenverkehr
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU-Status gemäß EU-Definition
- Vorhaben in definierten Gemeinden im Landkreis St. Wendel und Saarpfalz-Kreis
- Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen (inkl. Ausbildungsplätze)
- Eigenbeteiligung von mindestens 25 % der förderfähigen Kosten
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
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Beschreibung
Das Regionale Förderprogramm des Saarlandes unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in ausgewählten Gemeinden des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises bei Investitionen in den Bereichen Regionalförderung, Infrastruktur sowie Stadt- und Ländliche Entwicklung. Ziel der Initiative ist die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betriebsstätten sowie die Kapazitätserweiterung und grundlegende Umgestaltung von Produktionsprozessen. Gefördert werden sowohl Errichtungs- als auch Ausbauinvestitionen, einschließlich des Erwerbs geschlossener Betriebsstätten und der Einführung neuer Produktlinien. Die Förderung trägt zur dauerhaften Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bei und steigert das regionale Einkommensniveau nachhaltig.
Die Zuschussquote beläuft sich auf bis zu 20 % der förderfähigen Kosten bei kleinen sowie 10 % bei mittleren Unternehmen, maximal 7,5 Mio. € pro Vorhaben. Für Modernisierungen von Produktionsprozessen kann innerhalb von drei Steuerjahren eine Förderung bis zu 200.000 € beantragt werden. Wesentliche Voraussetzung ist der KMU-Status gemäß EU-Definition, eine Eigenbeteiligung von mindestens 25 % und eine gesicherte Gesamtfinanzierung. Innerhalb von 36 Monaten muss das Projekt abgeschlossen sein. Ein Förderantrag ist verbindlich vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie einzureichen.
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