Regionales Kultur Programm im Ruhrgebiet
Förderung von nachhaltigen Kooperations- und Netzwerkprojekten zur Stärkung der regionalen Kulturentwicklung im Ruhrgebiet. Projektdatenblatt bis 30.09. eines jeden Jahres, Antrag bis 30.11.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die nachhaltig wirken, regionale Kulturentwicklungspotentiale enthalten, die Region künstlerisch qualifizieren, regional vernetzt sind, städteübergreifende Kooperationen eingehen, die regionale Identität und das kulturelle Profil des Ruhrgebiets stärken und sich künstlerisch mit dem Strukturwandel auseinandersetzen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Marketingmaßnahmen
- Reisekosten
- Honorare
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Repräsentationsaufwendungen
- Baumaßnahmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beratung durch das zuständige regionale Kulturbüro vor Antragstellung
- Mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten/Gemeinden
- Eigenanteil mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektdatenblatt
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über Beratungsgespräch
Bewertungskriterien
- Kooperation und Vernetzung
- Marketingmaßnahmen
- Regionaler Bezug
- künstlerische Qualität und Innovationscharakter
- Eigenanteil mind. 10 %
Beschreibung
Das Regionale Kultur Programm im Ruhrgebiet fördert nachhaltige Kooperations- und Netzwerkprojekte, die das kulturelle Profil der Metropole Ruhr schärfen und zugleich künstlerisch auf den Strukturwandel der Region reagieren. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, Interessensverbände und Unternehmen aus ganz Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Einreichung ist die vorherige Beratung im regionalen Kulturbüro sowie ein Projektdatenblatt mit mindestens drei Partner:innen aus zwei Städten/Gemeinden, das jährlich bis zum 30. September eingereicht wird. Darauf aufbauend ist der formale Förderantrag bis zum 30. November bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Gefördert werden Personalkosten, Sach- und Marketingausgaben, Reisekosten, Honorare sowie bürgerschaftliches Engagement mit einer Förderquote von 50 % bis 80 % und einer Laufzeit von zwölf bis 36 Monaten. Ein Eigenanteil von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gehört ebenso zu den Vergabekriterien wie die künstlerische Qualität, der Innovationscharakter und die regionale Vernetzung der beantragten Vorhaben.
Projekte profitieren nicht nur von einer finanziellen Unterstützung, sondern auch von einem dichten Netzwerk, das die kulturelle Teilhabe vor Ort stärkt. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die städteübergreifende Kooperationen eingehen, die Region verbindlich in Szene setzen und marketingtechnisch erkennbar alle Partner:innen einbinden. Nicht anrechenbar sind Repräsentationsaufwendungen und Baumaßnahmen. Neben dem Projektdatenblatt sind eine ausführliche Projektbeschreibung, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis des Beratungsgesprächs hochzuladen. Der Projektstart ist frühestens zum 1. Januar 2025 möglich. Mit dem Programm werden Akteur:innen der freien Szene, Kultureinrichtungen, Vereine und Engagierte dazu eingeladen, den kulturellen Zusammenhalt im Ruhrgebiet auf kreative Weise zu gestalten und langfristig zu verankern.
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