Regionales Übergangsmanagement (RÜM)
Zuschuss für kommunale Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg zur Koordination regionaler Aktivitäten im Bereich Übergang Schule-Beruf. Förderung bis zu 70 % der förderfähigen Personalausgaben (max. 42.000 € für Projektleitung, 35.000 € für Projektassistenz) und bis zu 5.000 € Sachausgaben für 12 Monate. Antrag mindestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung kommunaler Gebietskörperschaften bei der Einrichtung und Leitung eines regionalen Übergangsmanagements (RÜM) zur Moderation, Abstimmung und Steuerung regionaler Aktivitäten und Akteure im Bereich Übergang Schule-Beruf in Modellregionen in Baden-Württemberg.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg
- Gremienbeschluss des Schulträgers zur Einführung des Bildungsgangs AVdual an mindestens einer beruflichen Schule
- Gremienbeschluss des Stadt- bzw. Landkreises zur Übernahme des regionalen Übergangsmanagements
- Vorlage eines schlüssigen Gesamtkonzepts, Qualifikationsnachweisen des eingesetzten Personals und eines Kosten- und Finanzierungsplans für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schlüssiges Gesamtkonzept zur regionalen Umsetzung des Übergangsmanagements
- Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals
- Kosten- und Finanzierungsplan (aufgeschlüsselt nach Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025)
Beschreibung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert mit dem Programm „Regionales Übergangsmanagement (RÜM)“ Kommunen in Baden-Württemberg bei der Koordination regionaler Aktivitäten im Bereich Übergang Schule–Beruf. Im Rahmen des Themenfelds Aus- & Weiterbildung erhalten kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Personalausgaben. Pro Projektleitung können maximal 42.000 € und pro Projektassistenz bis zu 35.000 € für den Förderzeitraum von zwölf Monaten beantragt werden. Ergänzend stehen bis zu 5.000 € für Sachausgaben zur Verfügung. Ziel ist die Einrichtung einer regionalen Steuerungsgruppe, in der alle relevanten Akteur:innen gemeinsam einen integrierten Prozess zur Fachkräftesicherung gestalten.
Für die Bewilligung ist ein Gremienbeschluss des Schulträgers zur Einführung des Bildungsgangs AVdual an mindestens einer beruflichen Schule sowie ein Ratsbeschluss des Stadt- oder Landkreises zur Übernahme des RÜM erforderlich. Zudem müssen ein schlüssiges Gesamtkonzept zur regionalen Umsetzung, Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals und ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 eingereicht werden. Der formlos gestellte Antrag ist mindestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn einzureichen. Die fortlaufende Fördermöglichkeit ermöglicht eine langfristige und passgenaue Steuerung schulischer und beruflicher Angebote in Modellregionen entlang des landesweiten Reformkonzepts.
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