Zuschuss

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt den Ausbau wirtschaftsnaher und touristischer Infrastruktur mit Zuschüssen von in der Regel 60 % bis maximal 90 % der förderfähigen Ausgaben.

Infrastruktur Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 60% - 90%

Förderziel

Ziel des Programms ist der Ausbau und die Modernisierung wirtschaftsnaher Infrastruktur sowie der Tourismusinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zur Stärkung regionaler Wirtschaftsstandorte und zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten
  • Planungs- und Beratungskosten
  • Infrastrukturmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in Nordrhein-Westfalen
  • Projekt fit für wirtschaftsnahe oder tourismusbezogene Infrastruktur
  • Mindestfördervolumen und Formale Vollständigkeit der Antragsunterlagen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Nachweis der Trägerschaft

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur regionalen Entwicklung
  • Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
  • Innovationsgehalt

Beschreibung

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen, kreisfreie Städte, Landkreise, öffentliche und private Träger:innen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Planung und Realisierung wirtschaftsnaher und touristischer Infrastrukturvorhaben. Mit einer attraktiven Förderquote von 60 % bis 90 % der förderfähigen Ausgaben leistet das Programm einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung regionaler Wirtschaftsstandorte, zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Im Fokus stehen Maßnahmen im Bereich Baukosten, Planungs- und Beratungskosten sowie infrastrukturelle Projekte, die zur Modernisierung lokaler Standorte und zur Verbesserung der touristischen Angebotsstruktur beitragen. Die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit von Anträgen erleichtert die Projektumsetzung und garantiert eine flexible Förderbegleitung über das ganze Jahr hinweg.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein nachweislich in Nordrhein-Westfalen gelegener Standort sowie eine Projektbeschreibung, die einen klaren Bezug zur wirtschaftsnahen oder tourismusbezogenen Infrastruktur herstellt. Ergänzt wird der Antrag durch einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan und den Nachweis der Trägerschaft. Bewertet werden Vorhaben anhand ihres Beitrags zur regionalen Entwicklung, ihrer Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie ihres Innovationsgehalts. Durch diese Kriterien wird sichergestellt, dass geförderte Projekte langfristig Wirkung entfalten und lokale Wertschöpfungsketten stärken. Interessierte Institutionen und Unternehmen können jederzeit Förderanträge bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg einreichen und von einer partnerschaftlichen Prüfung und Begleitung profitieren.

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