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Zuschuss

Regionalförderprogramm - Umsetzung der Wirtschafts-, Tourismus- und Digitalisierungsstrategie

Die Regionalförderung des Landes Niederösterreich unterstützt regionale Entwicklungs- und Tourismusvorhaben sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Umsetzung der NÖ Wirtschafts-, Tourismus- und Digitalisierungsstrategie. Anträge sind von 01.08.2024 bis 31.12.2025 möglich.

Infrastruktur Unternehmensfinanzierung Beratung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.08. - 31.12.2025 Frist abgelaufen
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Niederösterreich
Unternehmensgröße: Klein-, Mittel- und Großunternehmen
Projektstart ab: 01.08.2024

Förderziel

Mit der Förderung von Maßnahmen oder Programmen der ecoplus bzw. ihrer Gesellschaften sowie anderer Organisationen des NÖ Wirtschaftsressorts werden regionale (Entwicklungs-)Vorhaben unterstützt, die zur Umsetzung der NÖ Wirtschafts- und Tourismusstrategie sowie der Digitalisierungsstrategie beitragen. Dadurch soll der Wirtschafts- und Tourismusstandort gestärkt und zukunftsfähig weiterentwickelt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Personal- und Sachkosten
  • externe Dienstleistungen
  • Gemeinkosten
  • andere Kosten
  • Pauschalen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rechnungen, die nicht auf die Förderungswerberinnen und Förderungswerber lauten
  • Zahlungen, die nicht von Förderungswerberinnen und Förderungswerbern geleistet wurden
  • Umsatzsteuer sofern vorsteuerabzugsberechtigt
  • (Teil-)Beträge aus Zahlungen, für die nachträglich Gutschriften gewährt wurden
  • Barzahlungen über € 5.000,-

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind ecoplus bzw. ihre Gesellschaften sowie andere Organisationen des NÖ Wirtschaftsressorts und deren Netzwerkpartner
  • Maßnahmen oder Programme müssen der Umsetzung der NÖ Wirtschafts-, Tourismus- und Digitalisierungsstrategie dienen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Projektbeschreibung laut Leitfaden samt Beilagen
  3. Gesamtkostenaufstellung
  4. Jahresabschlüsse/Bilanzen der letzten 2 Geschäftsjahre
  5. Anträge bei anderen Förderstellen sowie Erledigungsschreiben (wenn zutreffend)

Bewertungskriterien

  • Regionalwirtschaftliche Dimension
  • Strategische Dimension
  • Nachhaltigkeitsdimension

Beschreibung

Im Rahmen des Regionalförderprogramms des Landes Niederösterreich unterstützt eine nicht rückzahlbare Zuschussförderung Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung, Beratung, Regionalentwicklung sowie in Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Gefördert werden regionale Entwicklungs- und Tourismusprojekte ebenso wie Digitalisierungsmaßnahmen, die zur Umsetzung der niederösterreichischen Wirtschafts-, Tourismus- und Digitalisierungsstrategie beitragen. Förderungswerber:innen sind ecoplus bzw. deren Gesellschaften sowie andere Organisationen des NÖ Wirtschaftsressorts und deren Netzwerkpartner:innen. Die Programme tragen dazu bei, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen, den Wirtschafts- und Tourismusstandort langfristig zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Antragsberechtigt sind Klein-, Mittel- und Großunternehmen ebenso wie öffentliche Einrichtungen mit Standort in Niederösterreich.

Gefördert werden Personal- und Sachkosten, externe Dienstleistungen, Gemeinkosten sowie andere Kosten und Pauschalen, sofern diese im Fördervertrag vorgesehen sind. Ausgenommen sind Rechnungen, die nicht auf Förderungswerber:innen lauten, Zahlungen von Dritten, vorsteuerabzugsberechtigte Umsatzsteuer, rückvergütete Beträge und Barzahlungen über € 5.000. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien regionalwirtschaftliche Dimension, strategische Passung und Nachhaltigkeitsdimension. Voraussetzung ist, dass jede Maßnahme der NÖ Wirtschafts-, Tourismus- und Digitalisierungsstrategie dient. Anträge sind von 01.08.2024 bis 31.12.2025 möglich, Projektbeginn frühestens ab 01.08.2024. Zur Einreichung gehören: Antrag, projektspezifische Beschreibung laut Leitfaden mit Beilagen, Gesamtkostenaufstellung, Jahresabschlüsse bzw. Bilanzen der letzten zwei Geschäftsjahre sowie Nachweise zu anderen Förderanträgen inkl. Erledigungsschreiben.

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