Zuschuss

Regionalitäts-Offensive

Förderung für lebensmittelnahe Versorger (Greißlereien, Bäcker, Fleischer) in Kärnten zur Sicherung der lokalen Lebensmittelversorgung und Belebung ländlicher Ortszentren; Anträge laufend bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.

Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen

Förderziel

Sicherung der Grundversorgung in ländlichen Gemeinden durch Stärkung kleinerer Lebensmitteleinzelhändler und Ausgleich der Belastungen im Ortskern zur Förderung der Gesellschafts- und Kommunikationsfunktion vor Ort.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufrechte Gewerbeberechtigung am Standort Kärnten
  • Mitgliedschaft im Landesgremium Lebensmittelhandel oder in der Landesinnung Lebensmittelgewerbe (Bäcker/Fleischer)
  • Umsetzung einer Genussland Kärnten Handelspartnerschaft oder Produzentenpartnerschaft

Beschreibung

Die Regionalitäts-Offensive in Kärnten unterstützt kleine und mittlere Lebensmitteleinzelhändler wie Greißlereien, Bäckereien und Fleischereien mit einem direkten Zuschuss, um die Grundversorgung in ländlichen Gemeinden langfristig zu sichern und Ortskerne wieder mit Leben zu füllen. Durch die Förderung werden nicht nur örtliche Versorger gestärkt, sondern auch Leerstände und Geschäftsschließungen aktiv entgegengewirkt, was die Attraktivität des ländlichen Raums für Einheimische und Tourist:innen gleichermaßen steigert. Das Programm trägt zur Stärkung der kommunikativen und gesellschaftlichen Funktionen im Ortszentrum bei und fördert die nachhaltige Struktur kleiner Nahversorger. Förderanträge können ab dem 1. Jänner 2024 fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens eingereicht werden.

Kleinunternehmen aus dem Lebensmittelhandel mit gültiger Gewerbeberechtigung in Kärnten, die einer Mitgliedschaft im Landesgremium Lebensmittelhandel oder in der Landesinnung Lebensmittelgewerbe (Bäcker/Fleischer) nachkommen, sind antragsberechtigt. Zusätzlich setzt die Maßnahme eine aktive Genussland Kärnten Handelspartnerschaft oder Produzentenpartnerschaft voraus. Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen erfolgt eine Direktzuwendung, die einen Ausgleich der Belastungen im Ortskern ermöglicht und regionale Wertschöpfung nachhaltig fördert. Interessierte Betriebe finden ausführliche Informationen zur Antragstellung und den formalen Voraussetzungen bei der Wirtschaftskammer Kärnten sowie der Abteilung 7 der Kärntner Landesregierung.

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