Zuschuss

Regionalprogramm Fachkräftesicherung 2024-2025

Zuschüsse für Veranstaltungen und Aktionen der regionalen Fachkräfteallianzen in Baden-Württemberg. Anträge jederzeit möglich bis 31.03.2026.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04. - 31.03.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 5.000 € bis 20.000 € je Vorhaben
Förderquote: 60% der zuwendungsfähigen Sachausgaben zzgl. 10% Organisationspauschale
Projektstart ab: 01.04.2024
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Förderung der Umsetzung von gemeinsamen Veranstaltungen und Aktionen zur Information über die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen der Fachkräftesicherung, der Umsetzung konkreter Maßnahmen im Rahmen der Handlungsfelder der Fachkräfteallianz sowie der Evaluation und strategischen Weiterentwicklung der Aktivitäten der regionalen Fachkräfteallianzen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für externe Dienstleister:innen
  • Honorarkosten externer Referent:innen
  • Mietkosten für Veranstaltungsräume
  • Veranstaltungstechnik

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Partnerinnen und Partner der Fachkräfteallianzen auf regionaler oder Kreisebene
  • Keine eigenen wirtschaftlichen Interessen mit den geförderten Projekten verfolgen
  • Keine Teilnahmegebühren oder Kostenbeiträge von Teilnehmenden erheben
  • Projekt als strategisches Element der Jahresplanung der regionalen Fachkräfteallianz
  • Projekt greift aktuelle regionale Herausforderungen der Fachkräftesicherung mit innovativen Formaten auf und erprobt neue Ansätze
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Beschreibung

Das Regionalprogramm Fachkräftesicherung unterstützt Partner:innen der Fachkräfteallianzen in Baden-Württemberg bei der Umsetzung gemeinsamer Veranstaltungen und Aktionen zur Information über wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Herausforderungen. Im Fokus stehen konkrete Maßnahmen innerhalb der Handlungsfelder der Fachkräfteallianzen sowie die Evaluation und strategische Weiterentwicklung regionaler Aktivitäten. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine auf Landes-, Regional- oder Kreisebene – dazu zählen Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften, Agenturen für Arbeit, Landratsämter, Kommunen, Ligaverbände und Pflegeorganisationen. Die Fördersumme beträgt 5.000 bis 20.000 Euro je Vorhaben bei einer Förderquote von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben plus einer pauschalen Organisationsförderung von 10 Prozent. Projekt- und Programmlaufzeit umfassen 24 Monate im Zeitraum 1. April 2024 bis 31. März 2026, Anträge sind bis zum 31. März 2026 möglich.

Gefördert werden insbesondere Kosten für externe Dienstleister:innen, Honorarkosten externer Referent:innen, Mietkosten für Veranstaltungsräume und Veranstaltungstechnik. Voraussetzung ist, dass Vorhaben als strategisches Element der Jahresplanung der regionalen Fachkräfteallianzen verankert sind, keine wirtschaftlichen Eigeninteressen verfolgt und keine Teilnahmegebühren erhoben werden. Projekte sollen innovative Formate aufgreifen, aktuelle regionale Herausforderungen der Fachkräftesicherung adressieren und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteur:innen nachhaltig stärken. Die Durchführung darf erst nach Bewilligung beginnen und muss innerhalb der Programmlaufzeit abgeschlossen werden. Mit diesem Förderangebot werden neue Ansätze erprobt und die regionale Vernetzung im Bereich Fachkräftesicherung intensiviert.

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