Rehabilitationsgeld
Rehabilitationsgeld in Wien: Bei vorübergehender Invalidität/ Berufsunfähigkeit wird eine Geldleistung in der Höhe des zuletzt zustehenden Krankengeldes oder mindestens des Ausgleichszulagenrichtsatzes gewährt. Unbefristet und ohne Antragsfrist.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Auszahlung einer regelmäßigen Geldleistung zur Absicherung des Einkommens für Personen mit vorübergehender Invalidität (Berufsunfähigkeit) während der Dauer der festgestellten Erwerbsunfähigkeit.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer vorübergehenden Invalidität (Berufsunfähigkeit) von voraussichtlich zumindest sechs Monaten laut bescheidmäßiger Feststellung des Pensionsversicherungsträgers
- Rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag beim Pensionsversicherungsträger
- Bescheid des Pensionsversicherungsträgers über festgestellte Invalidität
Beschreibung
Das Rehabilitationsgeld in Wien unterstützt privat versicherte Personen, die aufgrund einer bescheidmäßig festgestellten vorübergehenden Invalidität oder Berufsunfähigkeit nicht erwerbstätig sein können. Während der Dauer der festgestellten Erwerbsunfähigkeit wird eine regelmäßige Geldleistung in der Höhe des zuletzt zustehenden Krankengeldes oder mindestens des Ausgleichszulagenrichtsatzes gewährt. Diese Förderung zielt darauf ab, das Einkommen Betroffener zu sichern und so soziale sowie gesundheitliche Belastungen abzumildern. Der Mindestanspruch gilt vorbehaltlich eines rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalts im Inland und erstreckt sich unbefristet – Anträge können jederzeit gestellt werden.
Voraussetzung für den Bezug ist eine vom Pensionsversicherungsträger bestätigte Invalidität von voraussichtlich mindestens sechs Monaten sowie der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich. Der Leistungsanspruch wird durch einen Bescheid des Pensionsversicherungsträgers zugesprochen und durch den Krankenversicherungsträger ausgezahlt, welcher zudem das Case Management übernimmt. Für die Antragstellung sind ein formloser Antrag beim Pensionsversicherungsträger sowie der entsprechende Bescheid über die Invaliditätsfeststellung einzureichen. Da es keine Antragsfrist gibt, profitieren Berechtigte unmittelbar von einer kontinuierlichen Einkommensabsicherung. Dieses Angebot des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stärkt die finanzielle Stabilität Betroffener in herausfordernden Lebenssituationen und trägt zu einer nachhaltigen sozialen Absicherung bei.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.