Reise-, Aufenthalts-, Tourneekostenzuschüsse
Laufende Teilfinanzierung von Reise-, Aufenthalts- und Tourneekosten für Kunstschaffende (Einzelpersonen und Ensembles) in Wien.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuschüsse zur Unterstützung von Reisen, Aufenthalten und Tourneen von Kunstschaffenden unterschiedlicher Sparten, um Projekte realisieren zu können, die ohne Förderung nicht oder nicht vollständig durchführbar wären.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Aufenthaltskosten
- Tourneekosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständiger Wohnsitz in Österreich
- Einbringung eines Ansuchens beim Bundeskanzleramt gemäß § 4 Kunstförderungsgesetz
- Nachweis, dass das Vorhaben ohne Förderung nicht oder nicht vollständig durchführbar ist und finanziell gesichert ist
- Angabe, ob für dasselbe Vorhaben bereits andere Bundes- oder Landesförderungen beantragt oder in Aussicht gestellt wurden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Allgemeines Antragsformular
- Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers
Beschreibung
Die Reise-, Aufenthalts- und Tourneekostenzuschüsse in Wien bieten Kunstschaffenden unterschiedlicher Sparten – von Solokünstler:innen bis hin zu Ensembles – eine verlässliche Teilfinanzierung ihrer Mobilitätskosten. Als direkte Fördermaßnahme unterstützen diese Zuschüsse Reisekosten, Aufenthalts- und Tourneekosten und ermöglichen somit künstlerische Projekte, die ohne externe Mittel nur eingeschränkt oder gar nicht durchführbar wären. Förderberechtigt sind natürliche Personen, Interessenverbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder dauerhaftem Wohnsitz in Österreich. Anträge können fortlaufend beim Bundeskanzleramt gemäß § 4 Kunstförderungsgesetz eingereicht werden. Im Rahmen der Bewilligung ist nachzuweisen, dass das Vorhaben ohne Förderzuschuss nicht realisierbar ist und finanziell abgesichert ist; darüber hinaus sind bereits beantragte oder zugesagte Fördermittel aus anderen Bundes- oder Landesprogrammen anzugeben. Ziel dieser Förderung ist es, die aktive Verankerung zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft zu stärken und den kreativen Austausch national wie international zu fördern.
Für die Antragstellung werden das allgemeine Antragsformular sowie das Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers benötigt. Da die Antragfrist fortlaufend ist und die Mittel nach Verfügbarkeit vergeben werden, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung der Unterlagen. Mit einem gebündelten Zuschuss für Reise-, Aufenthalts- und Tourneekosten wird Kunstschaffenden die Möglichkeit geboten, ihre Projekte überregional vorzustellen, Netzwerke auszubauen und künstlerische Kooperationen zu intensivieren. Interessierte finden detaillierte Informationen zur Fördervoraussetzung, zum Antragsprozess und zu den Vergabekriterien auf dem Transparenzportal des Bundes.
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