Reisekostenerstattung im Zusammenhang mit Untersuchungen nach Tuberkulosegesetz
Erstattung der notwendigen Reisekosten für Personen, die sich Untersuchungen gemäß Tuberkulosegesetz unterziehen. Antrag binnen zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Vergütung der notwendigen Reisekosten nach § 35 Tuberkulosegesetz für Erhebungs-, Kontroll- und Reihenuntersuchungen.
Förderfähige Ausgaben
- Notwendige Reisekosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vergütungsanspruch ist binnen zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung bei der Bezirksverwaltungsbehörde geltend zu machen
Beschreibung
Die Reisekostenerstattung im Zusammenhang mit Untersuchungen nach dem Tuberkulosegesetz ermöglicht Privatpersonen in Wien eine vollständige Vergütung der notwendigen Fahrtkosten gemäß § 35 TBG. Gefördert werden Erhebungsuntersuchungen (§ 6), Kontrolluntersuchungen (§ 7) und Reihenuntersuchungen (§ 23) nach den einschlägigen Bestimmungen, wobei die Regelungen des Gebührenanspruchsgesetzes für Zeug:innen-Reisekosten analog Anwendung finden. Mit einer Förderquote von 100 % werden sämtliche nachweisbaren Auslagen für An- und Abreise zu den behördlich angeordneten Untersuchungsstellen erstattet. Ziel ist es, finanzielle Hürden zu beseitigen und eine flächendeckende, solidarisch finanzierte Gesundheitsvorsorge sicherzustellen, ohne dass Bildung, Status oder Geschlecht eine Rolle spielen.
Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss ausgegeben und ist fortlaufend verfügbar. Ein Anspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Tuberkuloseuntersuchung. Voraussetzung für die Auszahlung ist die fristgerechte Einreichung des Antrags bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Untersuchungstermin. Erforderlich sind ein ordnungsgemäß ausgefülltes Formular sowie Belege für angefallene Fahrtkosten. Durch diese unkomplizierte Verfahrensgestaltung wird ein rascher Ausgleich der Auslagen gewährleistet und die Teilnahme an gesetzlich vorgeschriebenen Tuberkuloseuntersuchungen erleichtert.