Zuschuss

Reisekostenförderung Gastspiele in Deutschland

Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern erhalten einen Zuschuss zu Reise- und Transportkosten für Gastspiele in Deutschland. Einreichungen sind dauerhaft möglich mit quartalsweisen Fristen.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung der Reise- und Transportkosten von Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bei Gastspielen in Deutschland.

Förderfähige Ausgaben

  • Reise- und Transportkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Reisen ins deutschsprachige Ausland

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einladung von Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (DAC-Liste)
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen keine festen Buchungen (Flüge, Hotels) für die beantragten Reiseteile vorliegen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beschreibung des Festivals bzw. des Kontextes des geplanten Gastspiels
  2. Informationen zum Antragstellenden
  3. Vollständige Kontaktdaten des/der Antragstellenden
  4. Detaillierter Finanzierungsplan mit Angaben zu Einnahmen, Ausgaben, Zuwendungen und Restfinanzierung
  5. Drei vergleichende Angebote (bei Kosten unter 1.000 € zwei Angebote)
  6. Bei Flugreisen zusätzlich ein Angebot mit den geringsten CO₂-Emissionen
  7. Vermerk über frühere Förderungen durch das Goethe-Institut
  8. Bei Zusage: Bankverbindung (IBAN, Swift) und namentliche Nennung der Vertragsperson

Bewertungskriterien

  • Qualität der Produktion
  • Relevanz des Veranstalters
  • Überregionale Sichtbarkeit
  • Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl

Beschreibung

Die Reisekostenförderung „Gastspiele in Deutschland“ richtet sich an gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die Theater- und Tanzensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern (gemäß DAC-Liste) zu Gastspielen nach Deutschland einladen. Mit einem einmaligen Zuschuss werden ausschließlich Reise- und Transportkosten unterstützt, um kulturellen Austausch zu stärken und internationalen Kunstschaffenden die Präsentation ihrer Produktionen vor einem deutschen Publikum zu ermöglichen. Dabei legt der Fördergeber besonderen Wert auf die Qualität der künstlerischen Umsetzung, die Relevanz des einladenden Veranstalters sowie eine überregionale Sichtbarkeit der Gastspiele. Nachhaltigkeitsaspekte fließen ebenfalls in die Entscheidungsfindung ein: Für Reisen bis zu sieben Stunden oder 600 km werden klimafreundliche Verkehrsmittel wie die Bahn bevorzugt und Mehrkosten gegenüber Flugpreisen gegebenenfalls gefördert.

Die Einreichung von Anträgen ist dauerhaft möglich, erfolgt jedoch in quartalsweisen Fristen (15. November, 15. Februar, 15. Mai, 15. August). Voraussetzung für die Antragstellung ist eine formlose Einladung, ohne bereits getätigte feste Buchungen (Flüge, Hotels). Ein vollständiger Antrag umfasst unter anderem eine Beschreibung des Festivals oder Kontexts, detaillierte Angaben zum Antragstellenden, einen Finanzierungsplan mit Nachweisen zu Einnahmen, Ausgaben und Restfinanzierung sowie drei Vergleichsangebote (bei Flugreisen zusätzlich ein klimaneutrales Angebot). Ferner ist ein Vermerk über frühere Fördermaßnahmen durch den Fördergeber beizufügen. Nach positiver Entscheidung sind Bankverbindung und namentliche Vertragsperson anzugeben. Festivalmacher:innen, Theatern und weiteren Veranstalter:innen bietet dieses Förderinstrument eine einfache Möglichkeit, das Repertoire um internationale Formate zu bereichern und den deutsch-ausländischen Dialog in den Sparten Tanz und Theater nachhaltig zu fördern.

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