Zuschuss

Reisekostenzuschüsse für WissenschaftlerInnen

Reisekostenzuschüsse für steirische NachwuchswissenschafterInnen zur aktiven Teilnahme an internationalen Kongressen, Symposien oder Forschungsaufenthalten. Einreichung in vier Jahresperioden möglich.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Fördersumme: Bis zu 7.500 € pro Einreichperiode

Förderziel

Förderung der internationalen akademischen Mobilität und des wechselseitigen Wissenstransfers durch Zuschüsse zu Reisekosten, Kongressgebühren und Hotelkosten, um steirischen Nachwuchsforschenden die aktive Teilnahme an internationalen Veranstaltungen und Forschungsaufenthalten zu erleichtern.

Förderfähige Ausgaben

  • Reisekosten
  • Kongressgebühren
  • Hotelkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Teilnahme an Kursen oder Seminaren
  • Teilnahme an Workshops
  • Teilnahme an Summer Schools
  • Absolvierung von Praktika
  • Inlandsreisen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Steiermark
  • Anstellungsverhältnis zu einer steirischen Hochschule oder einer gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtung
  • Doktoratsstudium begonnen, Fördergegenstand findet bis längstens 4 Jahre nach Abschluss der Dissertation statt
  • Maximal 3 Förderungsgenehmigungen pro Person
  • Auslandsreise (Inlandsreisen sind ausgeschlossen)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Programm und Einladung der Veranstaltung
  3. Beschreibungen von Veranstaltung und wissenschaftlichem Vorhaben
  4. Finanzierungsplan
  5. Nachweis der aktiven Teilnahme (Vortrag/Poster)
  6. Tagungsunterlagen
  7. Studien-/Promotionsbescheinigung
  8. Befürwortungsschreiben der Institutsleitung
  9. Dienstvertrag (bei Anstellungsverhältnis)
  10. Nachweis der Gemeinnützigkeit (bei außeruniversitären Einrichtungen)
  11. Meldezettel zum Nachweis des Hauptwohnsitzes

Bewertungskriterien

  • Reihenfolge des Eingangstermins bei Budgetüberschreitung

Beschreibung

Die Reisekostenzuschüsse für Wissenschaftler:innen der Steiermark bieten frühen Forschungs­karrieren eine wertvolle Unterstützung bei der aktiven Teilnahme an internationalen Kongressen, Symposien und Forschungs­aufenthalten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, die ein Doktoratsstudium begonnen haben bzw. sich in den ersten vier Jahren nach Dissertationsabschluss befinden und bei einer steirischen Hochschule oder gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtung angestellt sind. Pro Förder­empfänger:in sind bis zu drei Bewilligungen möglich, wobei ausschließlich Auslandsreisen gefördert werden. Die Zuschüsse decken Reisekosten, Kongressgebühren und Hotelkosten ab und belaufen sich pro Einreich­periode auf bis zu 7.500 €. Übersteigt die Anzahl der Anträge das verfügbare Budget, entscheidet die Reihenfolge des frist­gerechten Eingangs. Einreichungen erfolgen viermal jährlich in den Zeiträumen 1. Jänner bis 31. März, 1. April bis 30. Juni, 1. Juli bis 30. September sowie 1. Oktober bis 31. Dezember.

Zur Antragstellung sind ein ausgefülltes Antrags­formular sowie Nachweise zur aktiven Teilnahme (Vortrag/Poster), Programm­einladungen, Finanzierungs­plan, Studien­bescheinigung, Befürwortungsschreiben der Instituts­leitung, Dienstvertrag bzw. Gemeinnützigkeits­nachweis und Meldezettel erforderlich. Nach Abschluss des Forschungsaufenthalts ist die zweck­gemäße Verwendung der Mittel durch Belege zu belegen. Die Abwicklung obliegt der Abteilung 12 – Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung der Steiermärkischen Landesregierung, deren Einzel­beschluss die rechtliche Grundlage bildet. Dieses Förderinstrument stärkt die internationale akademische Mobilität und den wechselseitigen Wissenstransfer, indem es steirischen Nachwuchs­wissenschaftler:innen den Zugang zu globalen Netzwerken und Veranstaltungen erleichtert.

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