Reisekostenzuschuss (Stiftung lichterzellen)
Die Stiftung lichterzellen bietet Patient:innen mit Aplastischer Anämie oder PNH sowie deren Angehörigen einen Reisekostenzuschuss zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung oder zur Teilnahme an Patienten- und Angehörigenseminaren. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von betroffenen Patient:innen und ihren Angehörigen durch Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten im Zusammenhang mit der Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung oder der Teilnahme an Patienten- und Angehörigenseminaren bei Aplastischer Anämie und PNH.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betroffene Patient:innen mit Aplastischer Anämie oder PNH oder deren Angehörige
- Kostenerstattung durch die Krankenkasse liegt nicht vor
- Finanzielle Belastung durch Reise und Unterkunft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Arztterminbestätigung
- Belege für Reise und Übernachtung
Beschreibung
Die Reisekostenförderung der Stiftung lichterzellen richtet sich an Betroffene mit Aplastischer Anämie oder PNH sowie an Angehörige, die eine ärztliche Zweitmeinung einholen oder an spezialisierten Patienten- und Angehörigenseminaren teilnehmen möchten. Bundesweit kann eine Unterstützung in Form eines Zuschusses für Fahrt- und Übernachtungskosten beantragt werden, sofern keine Kostenerstattung über die Krankenkasse erfolgt und eine wirtschaftliche Belastung vorliegt. Gerade bei seltenen Erkrankungen sind spezialisierte Fachärzt:innen nur an wenigen Zentren vertreten. Der Reisekostenzuschuss trägt dazu bei, dass wertvolle Expertise im Bereich Hämatologie/Onkologie erreichbar bleibt und Patient:innen optimal informiert werden. Zudem fördern die Seminare den fachlichen Austausch mit Expert:innen und bieten einen Raum für Vernetzung unter Betroffenen und ihren Familien.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt über ein ausgefülltes Antragsformular, eine ärztliche Terminbestätigung (bei Zweitmeinung) sowie Belege für Reise- und Übernachtungskosten. Zu den Fördervoraussetzungen zählen der Nachweis, dass die Krankenkasse nicht leistet, und eine schlüssige Darlegung der finanziellen Belastung. Nach Einreichung der Unterlagen überprüft die Stiftung lichterzellen die Plausibilität und überweist den Zuschuss zeitnah. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Patient:innen und Angehörige ihre gesundheitlichen Entscheidungen unabhängig von finanziellen Hürden treffen können. Interessierte finden alle notwendigen Formulare in den bereitgestellten PDF-Dokumenten und können jederzeit eine finanzielle Unterstützung zu ihrer Behandlung und Weiterbildung im Bereich AA/PNH in Anspruch nehmen.
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