Renewable Energy Valleys in Africa to increase energy security and energy access in Africa
Förderung von Demonstrationsprojekten für dezentrale "Renewable Energy Valleys" in Afrika zur steigenden Energiesicherheit und Energiebereitstellung, mit besonderem Fokus auf sozioökonomische Vorteile und lokale Wertschöpfung. Einreichung bis 31.03.2027, 17:00 Uhr.
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Förderkriterien
Förderziel
Entwicklung und Demonstration dezentraler erneuerbarer Energiesysteme in afrikanischen Stadt- und Landregionen, um lokale Energieautonomie, Versorgungssicherheit, stabile Kosten, Arbeitsplätze und nachhaltige Wertschöpfungsketten zu fördern sowie Klima- und Umweltziele zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Subunternehmerkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsform in einem Mitgliedstaat der Afrikanischen Union oder einem EU-Mitgliedstaat/Associated Country
- Konsortium mit mindestens zwei unabhängigen Rechtsträgern aus verschiedenen Afrikanischen Union Mitgliedstaaten
- Nachweis des Zugangs zu notwendigem Land oder Genehmigungen zum Zeitpunkt der Antragstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Budgetplan
- Lebensläufe der Projektleiter:innen
- Zeitplan (Gantt-Chart)
Bewertungskriterien
- Exzellenz
- Auswirkungen
- Qualität und Effizienz der Umsetzung
Beschreibung
Die Ausschreibung fördert Demonstrationsprojekte zur Errichtung dezentraler „Renewable Energy Valleys“ in urbanen und ländlichen Regionen Afrikas. Ziel ist die Steigerung von Energiesicherheit und Energiezugang durch lokal verankerte erneuerbare Energiesysteme. Besondere Schwerpunkte liegen auf sozioökonomischen Vorteilen wie Schaffung von Arbeitsplätzen, Förderung lokaler Wertschöpfungsketten und Stabilisierung der Energiekosten. Gefördert werden innovative Konzepte, die auf dem Water-Energy-Food-Ecosystem-Nexus und Prinzipien der Kreislaufwirtschaft basieren. Antragsberechtigt sind Konsortien aus mindestens zwei unabhängigen Rechtsträger:innen aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union oder EU-/assoziierten Staaten. Öffentliche Beschaffungsstellen, Behörden, lokale oder regional tätige KMU, NGOs sowie Kommunen können sich beteiligen. Voraussetzung ist der Nachweis über Landnutzungsrechte oder erforderliche Genehmigungen zum Zeitpunkt der Antragseinreichung. Die maximale Fördersumme beträgt 4,5 Mio. € pro Projekt bei einem Förderanteil von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben (Personal, Sachkosten, Reisekosten, Subunternehmerkosten). Nicht förderfähig ist der Erwerb von Immobilien. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Exzellenz, erwartete Impact und Qualität sowie Effizienz der Umsetzung.
Die Einreichungsfrist endet am 31. März 2027 um 17:00 Uhr Brüsseler Zeit; der elektronische Antrag ist ausschließlich über das EU Funding & Tenders Portal vorzulegen. Benötigte Unterlagen umfassen Projektbeschreibung, Budgetplan, Lebensläufe der Projektleiter:innen und einen Zeitplan (Gantt-Chart). Die Umsetzung erfolgt innerhalb von Horizon Europe Innovation Actions (HORIZON-IA), Single-Stage-Verfahren. Mit dieser Förderung leistet die Europäische Kommission einen Beitrag zur Global Gateway Strategie und zur Erreichung der Klimaziele im Rahmen der EU-AU-Kooperation in Klimaveränderung und nachhaltiger Energieversorgung.
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