Rentenleistungen - Kriegsopferversorgung
Umfassende Rentenleistungen und Zulagen für Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene in Wien gemäß KOVG 1957. Anträge sind unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherung und Weiterentwicklung der Sozialentschädigung für Personen, die im Ersten oder Zweiten Weltkrieg eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, sowie für ihre Hinterbliebenen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schädigung im Ersten oder Zweiten Weltkrieg
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % oder Hinterbliebenenschaft (Witwen, Witwer, Waisen, Eltern)
Beschreibung
Gemäß dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 stellt das Programm umfangreiche Rentenleistungen und Zulagen für in Wien ansässige Kriegsbeschädigte sowie deren Angehörige bereit. Dazu zählen eine Grundrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 20 %, Zusatzrenten und Familienzulagen, Zulagen für Schwerstbeschädigte sowie Pflege- und Blindenzulagen. Ergänzend werden Pauschalen für erhöhten Bekleidungs- und Wäscheaufwand, Diätkostenzuschüsse, heilfürsorgerische Maßnahmen und orthopädische Hilfsmittel übernommen. Eine berufliche und soziale Rehabilitation unterstützt die Teilhabe am Arbeitsmarkt und gesellschaftlichen Leben. Hinterbliebenenrenten, Sterbegeld und das Sterbevierteljahr gehören ebenso zum Leistungsspektrum und sichern den Hinterbliebenen – etwa Witwen, Witwern, Waisen und Eltern – finanzielle Absicherung und Krankenversicherungsschutz.
Förderberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen, die im Ersten oder Zweiten Weltkrieg eine Dienstbeschädigung erlitten haben oder als Hinterbliebene von Kriegsbeschädigten anspruchsberechtigt sind. Voraussetzung ist eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung von mindestens 20 % der Erwerbsfähigkeit oder die Zugehörigkeit zur Gruppe der Hinterbliebenen. Anträge können jederzeit, unbefristet und ohne zeitliche Einschränkung eingereicht werden. Ziel dieser Förderung ist die kontinuierliche Sicherung und Weiterentwicklung der Sozialentschädigung für Opfer kriegsbedingter Gesundheitsschäden und deren Familien. Durch offene Antragstellung und kontinuierliche Auszahlung trägt die Maßnahme wesentlich zur Stabilisierung der Lebenssituation dieser Personengruppen in Wien bei.
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