ReparierFonds der Stiftung Pfefferwerk
Der ReparierFonds fördert längerfristige, mehrtägige bzw. regelmäßige Aktivitäten zum Reparieren von Alltagsgegenständen mit beruflicher Orientierung für benachteiligte Jugendliche in Berlin. Laufende Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von längerfristigen, mehrtägigen bzw. regelmäßigen Angeboten an Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen in Berlin, die das Reparieren von Alltagsgegenständen mit beruflicher Orientierung für benachteiligte Jugendliche verknüpfen.
Förderfähige Ausgaben
- Sachmittel
- Personalkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektträger als gemeinnütziger freier Träger oder öffentliche Einrichtung anerkannt
- Standort des Projekts in Berlin
- Verknüpfung von Reparaturaktivitäten mit beruflicher Orientierung
- Bevorzugt Angebote an ISS und Gemeinschaftsschulen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung und -bezeichnung
- Selbstdarstellung des Antragstellers
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Angaben zu Instrumenten der Projekt-/Selbstevaluation
Beschreibung
Der ReparierFonds der Stiftung Pfefferwerk unterstützt gemeinnützige und öffentliche Träger in Berlin dabei, benachteiligten Jugendlichen in Schulen (insbesondere ISS und Gemeinschaftsschulen) sowie in Jugendfreizeiteinrichtungen handwerklich-technische Kompetenzen zu vermitteln. Im Fokus stehen längerfristige, mehrtägige oder regelmäßige Aktivitäten, bei denen Alltagsgegenstände wie Möbel, Fahrräder oder Kleingeräte repariert und zugleich Einblicke in handwerklich-technische Berufsbilder gegeben werden. Ziel ist es, das praktische Geschick, die Eigeninitiative und soziale Kompetenzen der Teilnehmer:innen zu stärken und ihre berufliche Orientierung zu fördern. Pro Projekt können bis zu 4.000 € jährlich für Sachmittel (z. B. Material, Werkzeug, Gerätemiete) und Personalkosten bereitgestellt werden; Investitionen sind nicht förderfähig. Die Förderung trägt zudem zur Ressourcenschonung und Sensibilisierung für nachhaltiges Konsumverhalten bei.
Gefördert werden Maßnahmen, deren Standort in Berlin liegt und die eine enge Verknüpfung von Reparaturaktivitäten mit beruflicher Orientierung aufweisen. Voraussetzung ist die Anerkennung als gemeinnütziger freier Träger oder öffentliche Einrichtung sowie eine projektbezogene Bedarfsdarstellung mit Kosten- und Finanzierungsplan, Selbstdarstellung des Antragstellenden sowie Angaben zu Instrumenten der Projekt- und Selbstevaluation. Anträge können ganzjährig eingereicht werden; empfohlen wird eine Einreichung rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres, da Mittel im Jahresverlauf erschöpft sein können. Ein geplanter Projektstart ist ab dem 1. September 2026 möglich. Die Entscheidung über Anträge erfolgt fortlaufend im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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