Zuschuss

Rettungsbeitrag

Beitrag des Landes Oberösterreich zu den Kosten des Rettungs- und Krankentransportdienstes für anerkannte Rettungsorganisationen.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
17.09.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Beitrag zu den Kosten des Rettungs- und Krankentransportdienstes der anerkannten Rettungsorganisationen in Oberösterreich, um Leistungen des allgemeinen örtlichen Hilfs- und Rettungsdienstes sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten des Rettungs- und Krankentransportdienstes

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkannte Rettungsorganisation gemäß § 2 Abs. 7 Oö. Rettungsgesetz 1998
  • Einrichtung und Betrieb eines eigenen Hilfs- und Rettungsdienstes

Beschreibung

Der Rettungsbeitrag des Landes Oberösterreich unterstützt anerkannte gemeinnützige Rettungsorganisationen bei den Kosten für Rettungs- und Krankentransportdienste. Zielsetzung ist die Sicherstellung eines flächendeckenden, allgemeinen örtlichen Hilfs- und Rettungsdienstes. Gefördert werden ausschließlich Organisationen nach § 2 Abs. 7 des Oö. Rettungsgesetzes 1998, die einen eigenen Hilfs- und Rettungsdienst einrichten und betreiben. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen sämtliche Aufwendungen für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen, medizinischen Geräten und Personal im Rettungs- und Krankentransport. Die Höhe des Beitrags orientiert sich an den durch sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Wirtschaftsführung entstandenen Kosten sowie an der Einwohnerzahl der Gemeinden gemäß der Statistik des Bevölkerungsstandes zum 31. Oktober des zweitvorangegangenen Kalenderjahres.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und ist unbefristet verfügbar. Der Landesbeitrag ergänzt die Finanzierungsanteile von Gemeinden und Sozialversicherungsträgern, um eine gleichbleibend hohe Qualität im Rettungsdienst zu gewährleisten. Antragsteller:innen müssen den Status als gemeinnützige Rettungsorganisation nachweisen und eine detaillierte Kostenaufstellung für den Rettungs- und Krankentransportdienst vorlegen. Förderberechtigt sind insbesondere das Oö. Rote Kreuz und der Samariterbund, die ihre lokalen Hilfsdienste eigenverantwortlich betreiben. Durch diese kontinuierliche Unterstützung leistet das Land Oberösterreich einen entscheidenden Beitrag zur Aufrechterhaltung lebenswichtiger Rettungsstrukturen und stärkt die Sicherheit aller Einwohner:innen in der Region.

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