ReVital Niederösterreich
Land NÖ Förderung zum Ausbau des ReVital-Netzwerks an Sammel-, Aufbereitungs- und Vertriebsstandorten in Niederösterreich. Anträge sind vor Projektbeginn zu stellen; gültig ab 05.05.2025 bis auf Widerruf.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch diese Förderung soll das ReVital-Netzwerk an Sammel-, Aufbereitungs- und Vertriebsstandorten in Niederösterreich ausgebaut werden, um die ReUse-Initiative ReVital landesweit zu etablieren, die Sammelmengen und verkauften ReUse-Waren nachhaltig zu erhöhen und regionale Wiederverwendungsstrukturen zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Bauliche Maßnahmen (Neu-, Aus- und Umbau)
- Shop-, Büro-, Werkstatt- und Lagerausstattung
- Schulungskosten
- Optimierung und Modernisierung (Beleuchtung, Software, Kassensysteme)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Laufende Betriebskosten (Miete, Strom etc.)
- Grundstückskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Positiv beurteiltes Konzept durch die NÖ Umweltverbände (NUV)
- Unterzeichneter Markenlizenzvertrag mit den NÖ Umweltverbänden
- Mindestbetriebsdauer der geförderten Investition von fünf Jahren
- Barrierefreier Zugang für Verkaufsräume
- Maßnahme darf nicht von weiterer Landesstelle gefördert werden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Stellungnahme der NÖ Umweltverbände
- Unterzeichneter Markenlizenzvertrag mit den NÖ Umweltverbänden
- Erforderliche behördliche Genehmigungen und Bewilligungen
- Rechnungszusammenstellung
- Rechnungsbelege inkl. Zahlungsbestätigungen
Beschreibung
Mit der ReVital Niederösterreich Förderung treibt das Land NÖ die Etablierung einer landesweiten ReUse-Initiative voran, indem gezielt Sammel-, Aufbereitungs- und Vertriebsstandorte ausgebaut werden. Die Maßnahme gewährt einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 40 % bis 75 % der Nettoinvestitionskosten und fördert Planungskosten, bauliche Maßnahmen, Shop-, Büro- und Werkstattausstattung, Schulungen, Softwareoptimierung, Lagercontainer, Elektro-Transportfahrzeuge sowie ReVital-Werbemittel. Ziel ist es, die wiederverwendbaren Mengen dauerhaft zu steigern, regionale Wiederverwendungsstrukturen zu stärken und die Verkaufszahlen von ReUse-Waren nachhaltig zu erhöhen. Die Förderrichtlinie tritt am 05.05.2025 in Kraft und gilt bis auf Widerruf, wobei Anträge zwingend vor Projektbeginn einzureichen sind.
Gefördert werden gemeinnützige Vereine, Institutionen sowie sozialökonomische Betriebe oder von ihnen gegründete Organisationen, die als Revital-Lizenznehmer:innen der NÖ Umweltverbände Sammel-, Aufbereitungs- oder Vertriebsstandorte betreiben. Voraussetzung ist ein positiv beurteilter Konzeptentwurf durch die NÖ Umweltverbände, ein unterzeichneter Markenlizenzvertrag, mindestens fünf Jahre Betriebsdauer, barrierefreier Zugang zu Verkaufsräumen, keine parallele Förderung durch eine andere Landesstelle sowie alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen gemäß AWG 2002. Zur Antragstellung sind unter anderem das ausgefüllte Antragsformular, die Stellungnahme der Umweltverbände, Lizenzvertrag, Genehmigungsnachweise sowie nach Projektabschluss Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen vorzulegen. Mit dieser Förderung profitieren regionale Akteur:innen von hochwertigen Investitionsanreizen und tragen zur nachhaltigen Reduktion von Abfall und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft in Niederösterreich bei.