Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler
Förderung zur Revitalisierung historisch wertvoller Baudenkmäler in der Steiermark mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen (bis zu 10 % der denkmalrelevanten Kosten, maximal € 22.000) oder zinsgünstigen Landesdarlehen (0,5 % p. a., bis zu 50 % der Kosten, maximal € 150.000). Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Revitalisierung hat das Ziel, durch die Förderung von Maßnahmen, die der Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen dienen, das baukulturelle Erbe und die regionalen Identitäten zu bewahren. Zugleich soll der Erhalt traditioneller Handwerkstechniken unterstützt und eine arbeitsmarktpolitisch relevante Nachfrage nach spezialisierten Fachkräften geschaffen werden.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Befundungskosten
- denkmalrelevante Investitionskosten
- Einsatz traditioneller Handwerksleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Objekte im Eigentum des Bundes oder des Landes
- Gesamtrevitalisierungsmaßnahmen von Pfarrkirchen und Pfarrhöfen
- Maßnahmen vor Einreichung des Förderansuchens
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Historisch bedeutsames und erhaltenswertes Objekt in der Steiermark
- Eigentümer:in oder schriftliche Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin
- Einreichen des Ansuchens vor Beginn der Revitalisierungsmaßnahmen
- Einhaltung der Technischen Richtlinien zur Revitalisierung
- Vollständiges Ansuchen mit Formular „Ansuchen um Revitalisierung“
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fotodokumentation
- Pläne
- Kostenschätzung/Kostenvoranschläge/Ausschreibungsergebnisse
- Bescheid des Bundesdenkmalamtes (bei Denkmalschutz)
- Grundbuchsauszug (bei Darlehen)
- Formular „Ansuchen um Revitalisierung“
Bewertungskriterien
- Denkmalpflegerische Bedeutung und Substanzerhalt
- Fachliche Qualität gemäß Technischer Richtlinien
- Kostenangemessenheit und Wirtschaftlichkeit
- Erhalt traditioneller Handwerkstechniken
- Arbeitsmarktpolitische Relevanz
Beschreibung
Mit der Unterstützung durch das Land Steiermark wird die Revitalisierung historisch wertvoller Baudenkmäler in der Steiermark aktiv gefördert. Antragstellende – seien es Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Einrichtungen – erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 10 % der denkmalrelevanten Kosten (maximal € 22.000 pro Objekt und Jahr) oder zinsgünstige Landesdarlehen (0,5 % p. a., bis zu 50 % der Kosten, maximal € 150.000). Voraussetzung ist der Eigentumsnachweis oder eine schriftliche Zustimmung der Eigentümer:innen; die Maßnahmen dürfen erst nach Einreichung des vollständigen Formulars „Ansuchen um Revitalisierung“ und Einhaltung der Technischen Richtlinien begonnen werden. Erforderliche Unterlagen umfassen Fotodokumentation, Pläne, Kostenschätzungen sowie gegebenenfalls den Bescheid des Bundesdenkmalamtes und einen aktuellen Grundbuchsauszug.
Förderfähige Ausgaben umfassen Planungs- und Befundungskosten, denkmalrelevante Investitionskosten sowie den Einsatz traditioneller Handwerksleistungen. Eine Förderquote von 10 % bis 50 % honoriert denkmalpflegerische Substanzerhaltung, fachliche Qualität, Kostenangemessenheit, Pflege historischer Handwerkstechniken und arbeitsmarktpolitische Bedeutung. Ausgeschlossen sind Objekte im Eigentum des Bundes oder des Landes, umfassende Pfarrhof-Revitalisierungen sowie Baumaßnahmen vor Antragstellung. Fehlende Nachweise sind innerhalb von sechs Monaten nachzufolgen, zugesicherte Mittel innerhalb eines Jahres zu konsumieren. Durch klare Bewertungskriterien und flexible Kombination von Zuschuss und Darlehen sichert dieses Förderprogramm das baukulturelle Erbe und stärkt zugleich regionale Identitäten in der Steiermark.
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