Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst und Hauswirtschaft
Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft, ausbildungsintegrierende Studiengänge sowie die notwendige auswärtige Unterbringung der Teilnehmenden.
Förderfähige Ausgaben
- Lehrgangskosten
- Kosten der auswärtigen Unterbringung
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grundlage von Ausbildungsregelungen
- Inhalte müssen Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung sein
- Lehrgänge werden in zusammenhängender Form ohne Unterbrechung durchgeführt
- Teilnehmende müssen mindestens 80% der Lehrgangstage besuchen
Beschreibung
Das Förderprogramm des Freistaats Sachsen unterstützt mit einem Zuschussansatz Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft sowie ausbildungsintegrierende Studiengänge. Ziel der Förderung ist es, die Qualität und Praxisnähe der Berufsausbildung zu stärken, indem Lehrgänge in anerkannten Ausbildungsberufen gemäß dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die Inhalte der Lehrgänge Bestandteil der jeweils geltenden Ausbildungsordnung sind und die Teilnehmer:innen mindestens 80 % der Lehrgangstage absolvieren. Neben den Lehrgangskosten können auch die Kosten für die erforderliche auswärtige Unterbringung der Teilnehmer:innen bezuschusst werden. Die Förderung richtet sich an Bildungseinrichtungen sowie sonstige Träger, die überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen anbieten, und trägt so zur nachhaltigen Fachkräfteentwicklung im Freistaat bei.
Im Förderbereich Aus‑ & Weiterbildung ermöglicht dieses Angebot ein breites Spektrum an Qualifizierungsmaßnahmen, die den heutigen Anforderungen an die betriebliche Ausbildung gerecht werden. Die Zuschüsse werden differenziert nach verschiedenen Lehrgangsclustern vergeben – von technischen Einheiten in der Traktor- und Landtechnik bis hin zu spezialisierten Angeboten in der Milchwirtschaft. Diese differenzierte Zuschusshöhe erlaubt es, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Ausbildungsbetriebe gerecht zu werden und innovative Ausbildungskonzepte vorrangig zu unterstützen. Neben der wirtschaftlichen Unterstützung der Lehrgangskosten wird auch die Finanzierung der notwendigen, meist auswärtigen Unterbringung berücksichtigt, wodurch ein reibungsloser Ablauf der Ausbildungsmaßnahmen sichergestellt wird.
Die Antragstellung erfolgt über das offizielle Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) und ist für Maßnahmen ab dem 2. Januar 2025 vorgesehen. Vor der Einreichung des Antrags müssen alle Fördervoraussetzungen, wie beispielsweise der Nachweis des Eintrags des Ausbildungsvertrages in das entsprechende Verzeichnis, erbracht werden. Diese Richtlinie unterstreicht das Bestreben des Freistaats, die berufliche Bildung modern zu gestalten und die Rahmenbedingungen langfristig zu verbessern. Letztlich soll durch die Unterstützung überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen ein zukunftsweisendes Netzwerk zur Förderung junger Fachkräfte etabliert werden, das den regionalen Wirtschaftsstandort nachhaltig stärkt.