Richtlinie Frühe Hilfen
Zuschuss für Maßnahmen im Bereich der Frühen Hilfen in Niedersachsen zur Unterstützung junger und belasteter Familien. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung belasteter Familien durch Angebote im Bereich der Frühen Hilfen sowie Sicherstellung und Ausbau von Netzwerken und innovativen Angeboten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung
- Angebote von Freiwilligen
- Erprobung innovativer Angebote
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erstantragstellung durch örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe
- Vorliegen eines aktuellen Konzepts mit Angaben zum bisherigen Ausbau, Förderschwerpunkten, Netzwerkpartnern und zeitlichen Abläufen
- Maßnahmen dürfen nicht vor dem 01.01.2012 bestanden haben und müssen modellhafte Ansätze darstellen
- Netzwerke müssen den Vorgaben des KKG entsprechen und über Koordinierungsstellen sowie schriftlich vereinbarte Qualitätsstandards verfügen
- Eingegliederte Fachkräfte müssen Qualifizierungsanforderungen der Frühen Hilfen erfüllen oder eine Qualifizierung begonnen haben
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktuelles Konzept mit Ausbau-, Schwerpunkt- und Ablaufplan
Beschreibung
Richtlinie Frühe Hilfen in Niedersachsen richtet sich an öffentliche Einrichtungen, die junge und werdende Familien – insbesondere in psychosozialen Belastungslagen – durch lokal koordinierte Angebote entlasten möchten. Gefördert werden Maßnahmen in den Themenfeldern Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales, die darauf abzielen, Netzwerke zu sichern und innovative, modellhafte Ansätze zu etablieren. Als Zuschuss stehen bis zu 20.000 € je örtlichem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe bereit. In diesem Rahmen werden sowohl Personalausgaben als auch Sachmittel für psychosoziale Unterstützungsangebote, Aktionen von Freiwilligen und die Erprobung neuer Angebote abgedeckt. Eine fortlaufende Antragstellung ermöglicht eine zeitnahe Projektinitiierung.
Unter Zuwendungsvoraussetzungen fällt die erstmalige Antragstellung durch örtliche Träger mit Vorlage eines aktuellen Konzepts, das Ausbau, Förderschwerpunkte, Teilnehmende und zeitliche Abläufe beschreibt. Geförderte Maßnahmen müssen nach dem 01.01.2012 beginnen und den Vorgaben des KKG entsprechen. Netzwerke bedürfen schriftlich vereinbarter Qualitätsstandards und hauptamtlicher Koordination. Eingegliederte Fachkräfte benötigen eine Qualifizierung nach den Mindestanforderungen Früher Hilfen, und Freiwilligenarbeit ist in ein fachbegleitetes Netzwerk einzubinden. Innovative Ansätze sollten bundesweit interessant und überregional bedeutsam sein. Für die Bewerbung ist ein ausführlicher Konzeptplan mit Ausbau-, Schwerpunkt- und Ablaufdarstellung einzureichen.
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