Richtlinie FTI-Thüringen INVEST
Zuschussprogramm zur Förderung des Auf- und Ausbaus von Innovationszentren sowie der forschungsbezogenen Geräte- und Digital-Infrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen in Thüringen.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen unterstützt mit FTI-Thüringen INVEST den Auf- und Ausbau von Innovationszentren an Wissenschaftseinrichtungen sowie Investitionen in forschungsbezogene Geräteinfrastruktur und Digital-Infrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen. Ziel ist es, Forschungskapazitäten zu stärken, den Technologietransfer zu fördern und Innovationen in der Thüringer Wirtschaft voranzutreiben.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in forschungsbezogene Geräteinfrastruktur
- Investitionen in Digital-Infrastruktur
- Personalausgaben für technisches und Verwaltungspersonal
- indirekte Ausgaben (7% Pauschale)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Vorhabens in Thüringen
- Wissenschaftseinrichtung bzw. wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung in Thüringen
- Prüfung möglicher Bundes- und EU-Förderungen im Vorfeld
- Zuweisung zu einem RIS-Spezialisierungsfeld
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan/Durchfinanzierungsbestätigung
- Richtlinie FTI-Thüringen INVEST (PDF)
- Übersicht Personalkategorien
- Bewertungskriterien
Bewertungskriterien
- RIS-Konformität
- Beitrag zur Weiterentwicklung wissenschaftlicher Kernkompetenzen
- Innovationsgehalt
- Relevanz für Marktbedürfnisse/Thüringer Wirtschaft
- Nachhaltigkeitsstrategie
Beschreibung
Das Zuschussprogramm FTI-Thüringen INVEST des Freistaats Thüringen stärkt gezielt die Forschungsinfrastruktur und Innovationszentren an Wissenschaftseinrichtungen sowie wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen im Land. Gefördert werden Investitionen in forschungsbezogene Geräte- und Digital-Infrastruktur, Personalausgaben für technisches und Verwaltungspersonal sowie indirekte Ausgaben pauschal mit 7 %. Die Unterstützung zielt darauf ab, die technologische Leistungsfähigkeit zu erhöhen, den Wissens- und Technologietransfer zwischen Forschung und Wirtschaft voranzutreiben und die in der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) für intelligente Spezialisierung identifizierten Schwerpunkte zu bündeln. Antragsberechtigt sind alle in Thüringen ansässigen Wissenschaftseinrichtungen für den Ausbau von Innovationszentren sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für Geräte- und Digital-Infrastruktur. Voraussetzung ist die Durchführung des Projekts in Thüringen, die Prüfung möglicher Bundes- und EU-Förderungen im Vorfeld und die Zuordnung zu einem RIS-Spezialisierungsfeld.
Die Förderquote reicht von 50 % bis 100 %, abhängig von der Art der Ausgaben: Forschungsgeräte und Digital-Infrastruktur werden mit bis zu 90 % beziehungsweise 50 % bezuschusst, Personalkosten können voll gefördert werden. Die Projektdauer liegt zwischen 36 und 60 Monaten, die Höchstsumme beträgt bis zu 10 Mio. EUR bei Innovationszentren und bis zu 1 Mio. EUR je Vorhaben bei WINAFO Invest/Digital. Bewertet werden unter anderem Konformität mit der RIS Thüringen, Innovationsgehalt, Beitrag zur Weiterentwicklung wissenschaftlicher Kernkompetenzen, Markt- und Wirtschaftsnähe sowie Nachhaltigkeitsstrategie. Die Antragstellung erfolgt zu festgelegten Stichtagen über das Thüringer Förderportal. Gefordert werden eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, die Richtlinie, eine Übersicht der Personalkategorien und Nachweise zur Bewertungskonformität. Dieses Programm bietet eine nachhaltige Chance, regionale Innovationskapazitäten auszubauen und zukunftsweisende Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu realisieren.
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