Richtlinie Junges Wohnen
Förderung von Maßnahmen zum studentischen Wohnen und für Auszubildende im sozialen Wohnungsbau in Sachsen-Anhalt. Anträge können fortlaufend bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Ausbaus und der Schaffung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen-Anhalt.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Planungskosten
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort der Maßnahme in Sachsen-Anhalt
- Nachweis über Trägerschaft bzw. Betreiberkonzept für studentisches oder ausbildungsspezifisches Wohnen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Richtlinie „Junges Wohnen“ des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt fördert gezielt den Aufbau und die Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende im sozialen Wohnungsbau in Sachsen-Anhalt. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die an einem Standort in Sachsen-Anhalt neue Wohnangebote schaffen oder bestehende Unterkünfte instandsetzen möchten. Ziel ist es, jungen Menschen in Ausbildung und Studium attraktive, bezahlbare Wohnmöglichkeiten zu bieten und damit den Studien- und Berufsstandort Sachsen-Anhalt nachhaltig zu stärken. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss und kann fortlaufend bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt werden.
Gefördert werden Baukosten sowie Aufwendungen für Planung, Modernisierung und Instandsetzung. Voraussetzung für eine positive Zuwendungsentscheidung sind ein überzeugendes Betreiberkonzept beziehungsweise der Nachweis über die Trägerschaft für das studentische oder ausbildungsspezifische Wohnen. Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit wird eine flexible Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen ermöglicht, die nachhaltig zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beiträgt. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt begleitet Interessierte bei allen Schritten der Antragstellung und stellt die nötigen Unterlagen fortlaufend bereit.
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