Zuschuss

Richtlinie Kostenbeitrag des Landes Tirol an die Gemeinden für die Durchführung der Bedarfserhebung

Pauschaler Kostenbeitrag des Landes Tirol an Gemeinden zur Deckung des Verwaltungsaufwands bei der Bedarfserhebung für Kinderbetreuungsplätze (§ 9 Abs. 2, 4 und 5 KBBG). Gültig ab 06.09.2022, unbegrenzte Frist.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.09.2022
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Den Gemeinden wird ein pauschaler Kostenbeitrag zu den ihnen durch die Besorgung der Aufgaben nach § 9 Abs. 2, 4 und 5 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes entstehenden Verwaltungsaufwand geleistet.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung der Bedarfserhebung gemäß § 9 Abs. 2 und 4 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes
  • Fristgerechte Übermittlung des vollständig ausgefüllten Formblatts laut Anlage 2 der Verordnung der Landesregierung vom 6. September 2022

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig befülltes Formblatt (Anlage 2 der Verordnung der Landesregierung vom 6. September 2022)

Beschreibung

Die Richtlinie des Landes Tirol leistet einen pauschalen Kostenbeitrag an Gemeinden zur Deckung des durch die Bedarfserhebung für Kinderbetreuungsplätze gemäß § 9 Abs. 2, 4 und 5 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes entstehenden Verwaltungsaufwands. Öffentliche Einrichtungen in ganz Tirol können fortlaufend Anträge stellen, um Zuschüsse für den administrativen Aufwand zu erhalten. Mit Inkrafttreten am 6. September 2022 gewährleistet diese Förderung, dass die Planungs- und Erhebungsarbeit zu Betreuungsangeboten flächendeckend und bedarfsgerecht umgesetzt wird, wodurch Gemeinden bei der Sicherstellung ausreichend verfügbarer Plätze unterstützt werden. Der pauschale Ansatz ermöglicht eine einfache Abrufbarkeit und Planungssicherheit für kommunale Entscheidungsträger:innen und Mitarbeitende in der Elementarbildung.

Voraussetzung für die Gewährung ist die fristgerechte Durchführung der Bedarfserhebung sowie die Einreichung des vollständig ausgefüllten Formblatts (Anlage 2 der Verordnung der Landesregierung vom 6. September 2022). Die Antragsfrist läuft unbegrenzt und kann jederzeit ohne Einreichungsgebühren wahrgenommen werden. Gemeinden reichen das Formular gemäß der Vorgaben elektronisch bei der zuständigen Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen ein. Die Fördermaßnahme trägt dazu bei, administrative Kapazitäten frei- und den Blick auf die qualitative Weiterentwicklung von Betreuungsstrukturen zu lenken. Gesetzliche Grundlagen bilden das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz sowie die dazugehörige Verordnung über Ablauf und Umfang der Bedarfserhebung.

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