Zuschuss

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes durch Tierschutzvereine (Katzenkastrationsrichtlinie)

Förderung zur Kastration freilebender herrenloser Katzen in Brandenburg. Zuwendungen bis 150 € pro weibliche und 70 € pro männliche Katze. Anträge für 2026 bis 31.03.2026 möglich.

Tierschutz Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.03.2026 Noch 18 Tage
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Brandenburg
Fördersumme: 150 € pro weibliche Katze, 70 € pro männliche Katze
Projektstart ab: 01.09.2025
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderrichtlinie ist es, durch Kastration und Sterilisation freilebender herrenloser Katzen deren unkontrollierte Vermehrung im Land Brandenburg zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Tierschutz zu leisten.

Förderfähige Ausgaben

  • Tierärztliche Kastration
  • Microchip-Kennzeichnung
  • Registrierungsgebühren

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kastrationen durch private oder gewerbliche Halter
  • Behandlungskosten oberhalb der Höchstbeträge
  • Investitionen in nicht freilebende Tiere

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Land Brandenburg
  • als gemeinnützig anerkannt und nicht staatlich oder kommunal getragen
  • Katzen im Land Brandenburg aufgefunden
  • Kastration durch Tierärztin oder Tierarzt
  • Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung in anerkanntem Haustierregister
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Aktuelle Satzung oder Geschäftsordnung
  5. Vereinsregisterauszug
  6. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  7. Bonitätsnachweis (aktueller Kontoauszug)

Bewertungskriterien

  • Erfahrung im Tierschutzbereich
  • Nachweis des Kastrationsbedarfs im Fördergebiet
  • Qualität der Betreuungs- und Nachsorgekonzepte

Beschreibung

Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes durch Tierschutzvereine unterstützt gemeinnützige Organisationen und Stiftungen mit Sitz in Brandenburg bei Kastrationsprojekten für freilebende herrenlose Katzen. Ziel ist es, mit sterilisation- und sterilitätsbedingten Einschnitten eine unkontrollierte Vermehrung einzudämmen und damit das Leid verwilderter Katzen zu mindern. Gefördert werden tierärztliche Kastrationen und Sterilisationen, Mikrochip-Kennzeichnung sowie die Registrierung in einem anerkannten Haustierregister. Für jede weibliche Katze können bis zu 150 €, für jede männliche Katze bis zu 70 € beantragt werden. Dabei ist jedes zu kastrierende Tier im Land Brandenburg aufgefunden und von Tierärzt:innen zu behandeln. 24-stündige Aufwachung der erwachten Katzen, separate Unterbringung sowie Nachweise zur Gemeinnützigkeit, Satzung, Vereinsregisterauszug und Bonitätsnachweis sind verpflichtend.

Anträge für das Förderjahr 2026 können bis zum 31. März 2026, für das Folgejahr bis zum 30. Dezember 2026 schriftlich bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam, eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Über die Verwendung der Mittel ist ein prüffähiger Verwendungsnachweis mit Sachbericht sowie Belegliste einzureichen. Nachgewiesene Eigenmittel sind erforderlich, wenn Behandlungskosten den festgelegten Höchstbeträgen übersteigen. Die geförderten Katzen sind nach dem Eingriff wieder in ihrem ursprünglichen Habitat auszusetzen. Anträge von Organisationen mit Sitz außerhalb Brandenburgs, private oder staatliche Einrichtungen sowie Nachbehandlungen bereits kastrierter Tiere sind ausgeschlossen. Weitere Details zur Förderrichtlinie und zu den erforderlichen Unterlagen können bei der ILB erfragt werden.

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