Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen und laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf
Förderung von investiven Präventionsmaßnahmen und laufenden Betriebsausgaben zum Herdenschutz gegen Wolfschäden in Brandenburg. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch die Richtlinie wird ein Beitrag zur Vermeidung von Schäden durch den Wolf geleistet, indem die Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt, die Weidehaltung gesichert und ein konfliktarmes Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltung ermöglicht wird. Gefördert werden investive Herdenschutzmaßnahmen (z. B. wolfsabweisende Zäune, Herdenschutzhunde) und zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere in Weidehaltung.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Präventionsmaßnahmen (wolfsabweisende Zäune, Herdenschutzhunde)
- Laufende Betriebsausgaben (Zaununterhalt, Stromkosten, Hundefutter, Tierarztkosten, Versicherung)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Fahrzeuge
- Hundezwinger
- Freischneider und andere Mähtechnik
- Investitionen zur Erfüllung allgemeiner Rechtsnormen (z. B. EU-Tierhaltungsbestimmungen)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß EU-Verordnung 2021/2115
- Weidehaltung in ausgewiesenen Wolfsgebieten
- Bestätigungsvermerk der amtlichen Wolfsbeauftragten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigungsvermerk der Wolfsbeauftragten
- Antragsformular Präventionsmaßnahmen Wolf
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Nachweis Vorsteuerabzugsberechtigung
- Nachweise zu Betriebsausgaben (Rechnungen, Zahlungsbelege)
Bewertungskriterien
- Angemessenheit und fachliche Notwendigkeit der Maßnahmen
- Beitrag zur Vermeidung von Wolfschäden
- Nachhaltigkeit der Weidehaltung
Beschreibung
Das Land Berlin und Brandenburg unterstützt landwirtschaftliche Betriebe und Privatpersonen mit einer Förderung für investive Herdenschutzmaßnahmen sowie zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Wolfsschäden in ausgewiesenen Weidegebieten. Ziel ist es, das konfliktarme Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltung zu ermöglichen, die Weidehaltung dauerhaft zu sichern und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken. Gefördert werden beispielsweise Errichtung und Aufrüstung wolfsabweisender Zäune, Untergrabschutz, Nachtpferche sowie die Anschaffung und Ausbildung zertifizierter Herdenschutzhunde. Auch Betriebskosten wie Zaununterhalt, Stromkosten, Hundefutter, Tierarztkosten und Versicherungen fallen unter den Zuwendungsbereich.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in einer Förderquote von 80 % bis 100 %, bei Herdenschutzhunden bis zu 6.000 € pro Tier und maximal 30.000 € pro Empfänger:in und Jahr. Laufende Betriebsausgaben werden als Festbeträge über fünf Jahre gewährt (je Hektar und Kilometer Zaun bzw. Hund festgelegt). Anträge können fortlaufend bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Voraussetzung ist eine landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß EU-Verordnung 2021/2115, Weidehaltung in Wolfsgebieten sowie ein Bestätigungsvermerk der amtlichen Wolfsbeauftragten über Fachlichkeit und Notwendigkeit der Maßnahme. Zur Antragstellung gehören u. a. das ausgefüllte Antragsformular, Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten, Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung und Belege zu Betriebsausgaben. Die Abwicklung erfolgt über das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Brandenburg.
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