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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen und nicht-genetischen Erkrankungen im Rahmen der europäischen Partnerschaft ERDERA
Bundesweiter EU-gekoppelter Zuschuss zur Förderung transnationaler und multidisziplinärer Forschungsverbünde zur Aufklärung bisher ungelöster Fälle seltener genetischer und nicht-genetischer Erkrankungen. Ideenskizzen bis 12.02.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderrichtlinie ist, durch exzellente transnationale Verbundforschung die diagnostische Aufklärung ungelöster Fälle seltener genetischer und nicht-genetischer Erkrankungen voranzutreiben und neue Werkzeuge für Diagnostik und Therapie zu entwickeln.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Investitionen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Interventionelle klinische Studien zur Wirksamkeit von Medikamenten
- Projekte zu rein neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer
- Förderung von seltenen Infektionskrankheiten und seltenen Krebsarten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Transnationale Verbünde mit mindestens vier Partnern aus vier verschiedenen Ländern
- Multidisziplinäre Kooperation zwischen universitären und außeruniversitären Einrichtungen
- Einbindung von Patientinnen und Patienten nach FAIR-Prinzipien
- Partner schließen schriftliche Kooperationsvereinbarung ab
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze für Ideenskizze (Januar 2026)
- Ausführliche Projektbeschreibung (Full-Proposal) nach Aufforderung
- Absichtserklärungen von Kollaborationspartnern
- Lebensläufe der Projektbeteiligten
- Förmlicher Förderantrag easy-Online
- Detaillierter Finanzierungsplan
- Ausführliche deutschsprachige Vorhabenbeschreibung
- Verwertungsplan
- Ressourcen- und Meilensteinplanung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Exzellenz des Projekts
- Anwendungspotenzial und Verwertungsstrategie
- Qualität und Effizienz der Umsetzung
- Einbindung von Patientenpartnern
- Transnationalität und Komplementarität der Verbundpartner
Beschreibung
Die Förderrichtlinie zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen und nicht-genetischen Erkrankungen im Rahmen der europäischen Partnerschaft ERDERA fördert transnationale und multidisziplinäre Forschungsverbünde. Ziel ist die Identifizierung ursächlicher Varianten bei Patient:innen ohne vorliegende molekulare Diagnose und die Entwicklung innovativer Werkzeuge für Diagnostik und Therapie. Antragstellende müssen mindestens vier Partner:innen aus vier verschiedenen Ländern einbinden, darunter universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen, KMU oder Gemeinnützige Organisationen. Patient:innenpartner:innen sind nach FAIR-Prinzipien aktiv einzubinden, und eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ist erforderlich. Die Förderrichtlinie richtet sich an Konsortien, die komplexe seltene Erkrankungen – genetischer oder nicht-genetischer Genese – untersuchen. Ausgeschlossen bleiben interventionelle klinische Studien, Projekte zu neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer sowie seltene Infektionskrankheiten und Krebsarten.
Gefördert werden Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten sowie Investitionen in einem Projektzeitraum von bis zu 36 Monaten mit einer Förderquote von 50 bis 100 %. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Einreichung der Ideenskizze ist bis zum 12.02.2026, 14 Uhr (CET), online über die ERDERA-Plattform möglich. Nach positiver Begutachtung sind umfangreiche Vollanträge bis 08.07.2026 einzureichen. Bewertet wird auf Basis von Innovationsgehalt, Exzellenz, Anwendungs- und Verwertungsstrategie, Qualität der Umsetzung, Patient:innen-Einbindung sowie Transnationalität und Komplementarität der Partner:innen. Das BMBF zusammen mit dem DLR Projektträger begleiten den Prozess und bereiten eine zügige Umsetzung vielversprechender Ergebnisse vor.
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