Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025)
Der Freistaat Bayern unterstützt Städte und Gemeinden beim Beitritt zu einem Zweckverband sowie bei der Abgabe der Betriebsführung an einen Zweckverband oder ein gemeinsames kommunales Unternehmen (gkU) mit finanziellen Zuwendungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Beitritts eines Einrichtungsträgers zu einem Zweckverband (Abwasser‐ und Wasserversorger) und der Abgabe der Betriebsführung auf einen Zweckverband oder ein gemeinsames kommunales Unternehmen (gkU).
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller ist der aufnehmende Zweckverband
- Übernahme aller Anlagen und Aufgaben aus dem Satzungsgebiet (inkl. Ortskanal)
- Erreichen der Härtefallschwelle nach Anlage 2 RZWas 2025 für Nrn. 2.2.1 und 2.2.3 (für Nr. 2.2.4 keine Schwelle erforderlich)
- Erhebung von Beiträgen und Gebühren durch den Zweckverband
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vertraglicher Nachweis des Beitritts
- Verwendungsbestätigung
Beschreibung
Im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025) fördert der Freistaat Bayern fortlaufend Projekte, die den Beitritt von Kommunen oder Zweckverbänden zu überregionalen Wasserzweckverbänden oder gemeinsamen kommunalen Unternehmen (gkU) unterstützen. Ziel dieser Zuwendung ist es, die handlungsfähige Bündelung von Abwasser- und Wasserversorgungsleistungen zu erleichtern und damit Umwelt-/Naturschutz sowie Energieeffizienz und Klimaschutz in den Kommunen zu stärken. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss und honoriert zum einen die Übernahme aller Anlagen und Aufgaben aus dem jeweiligen Satzungsgebiet – inklusive Ortskanalisation – durch den aufnehmenden Zweckverband. Zum anderen wird die Abgabe der Betriebsführung an einen Zweckverband oder ein gkU bezuschusst, um Synergien in der lokalen Wasserwirtschaft zu entfalten und langfristig nachhaltige Versorgungsstrukturen zu etablieren.
Gefördert werden öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände oder sonstige Vereine, die kommunale Abwasser- und Wasserversorgungsaufgaben betreiben und einen Beitritt beziehungsweise eine Betriebsübergabe planen. Der aufnehmende Zweckverband beantragt die Zuwendung beim örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Voraussetzungen sind der vertragliche Nachweis des Beitritts, das Erreichen der Härtefallschwelle für bestimmte Maßnahmen (Nr. 2.2.1 und 2.2.3) sowie die Erhebung von Beiträgen und Gebühren durch den Zweckverband. Die Fördersumme beträgt 40 € je aufgenommenem Einwohner (max. 100.000 €) für Versorger und Entsorger sowie 20 € je Einwohner (max. 50.000 €) bei Betriebsübergaben an Zweckverbände oder gkU. Nach Vorlage einer Verwendungsbestätigung kann die Zuwendung einmal jährlich abgerufen werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt über das zuständige Wasserwirtschaftsamt.
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