Zuschuss

Richtlinien zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE

Die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE regeln die Vergabe und Verwendung von Fördermitteln für Baumaßnahmen im städtebaulichen Bereich und unterstützen so die nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden.

Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Hessen
Förderquote: 66 2/3 % - 90 %
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Ziel ist es, durch städtebauliche Erneuerung und Modernisierungsmaßnahmen die Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, historische Bausubstanz zu erhalten und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Vorbereitung der Maßnahmen
  • Planungskosten
  • Baukosten
  • Modernisierungs- und Instandsetzungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Persönliche Verwaltungskosten
  • Kosten der Kreditaufnahme
  • Vorsteuerbeträge (soweit absetzbar)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuwendungsempfänger müssen eine Gemeinde, ein kommunaler Zweckverband oder ein Planungsverband sein
  • Das Vorhaben muss in ein festgelegtes städtebauliches Fördergebiet fallen
  • Die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts ist zwingend erforderlich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsunterlagen
  2. Bauunterlagen
  3. Kostenberechnungen
  4. Gutachten
  5. Genehmigungen
  6. Raumbedarfsplan

Bewertungskriterien

  • Kosteneffizienz
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Qualität der Planung
  • Einhaltung der Förderbedingungen

Beschreibung

Die Richtlinien zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE stellen ein umfangreiches Förderprogramm des Landes Hessen dar, das öffentliche Einrichtungen in Kommunen und regionalen Planungsverbänden dabei unterstützt, ihre urbanen Räume zukunftsfähig zu gestalten. Mit dem Ziel, historische Bausubstanz zu erhalten, moderne Infrastruktur zu schaffen und zugleich den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, werden durch einen Zuschussanteil von 66 2/3 % – in begründeten Ausnahmefällen sogar bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – Projekte im Bereich des Städtebaus, der Architektur und der Stadterneuerung gefördert. Das Programm fördert Investitionen in Planung, Modernisierung, Instandsetzung und Neubau von Gebäuden sowie in den Ausbau verkehrlicher Erschließungsanlagen und die Umgestaltung von Freiflächen, um langfristig lebenswerte und resilient gestaltete Stadtstrukturen zu schaffen.

Zuwendungsempfänger können kommunale Einrichtungen sein, die konkrete Vorhaben in festgelegten städtebaulichen Fördergebieten umsetzen. Ein zentrales Element bildet dabei die Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts, das Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen klar definiert. Die Fördervoraussetzungen verlangen, dass das Vorhaben in ein vorab abgegrenztes, urbanes Gebiet fällt und durch eine funktionierende Steuerungsstruktur begleitet wird, in der stadtplanerische, soziale, wirtschaftliche und ökologische Kompetenzen vereint sind. Neben der Kosteneffizienz spielt auch der Nachhaltigkeitsaspekt eine zentrale Rolle, sodass bei der Auswahl der Maßnahmen neben den wirtschaftlichen auch soziale und ökologische Kriterien ausgewertet werden.

Das Förderprogramm legt großen Wert auf Transparenz und eine strukturierte Abwicklung, wie die regelmäßige Vorlage von Antragsunterlagen, Bauunterlagen, Kostenberechnungen, Gutachten und weiteren Nachweisen belegt. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird durch gestufte Antrags- und Bewilligungsverfahren sichergestellt, die den langfristigen Erfolg der Projekte gewährleisten sollen. Insgesamt bietet RiLiSE den Kommunen die Chance, nicht nur bauliche Modernisierungen, sondern auch ein umfassendes urbanes Wandelkonzept umzusetzen, das sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Herausforderungen des Stadtlebens gerecht wird. Fachkundige Beratungsstellen, unter anderem die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, stehen als Ansprechpartner:innen bereit und unterstützen bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen – ein klarer Schritt hin zu einer nachhaltigen, integrativen und zukunftsorientierten Stadtentwicklung in Hessen.

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