Zuschuss

RISA-Förderung Entsiegelung

Zuschuss zur Entsiegelung von Flächen auf privat genutzten Grundstücken in Hamburg zur Klimaanpassung, Starkregenvorsorge und Erhalt der Biodiversität. Anträge sind jederzeit möglich.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg
Fördersumme: maximal 25.000 €
Förderquote: 30% - 50%

Förderziel

Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist es, Entsiegelungen auf privat genutzten Grundstücken zu fördern. Damit kann ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger, zur Starkregenvorsorge und zum Erhalt der Biodiversität geleistet werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Aufbruch versiegelter Flächen
  • Herstellung eines durchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbaus

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum oder Erbbaurecht an Wohn- oder Nichtwohngebäuden in Hamburg
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kostenvoranschlag/Angebot des Dienstleisters
  2. Antrag über das eAntragsportal
  3. Vollmacht der Miteigentümer (falls erforderlich)
  4. Digitale Identifikation im eAntragsportal

Beschreibung

Die RISA-Förderung Entsiegelung unterstützt seitens der IFB Hamburg klimarelevante Vorhaben zur Entsiegelung von mindestens 10 m² Fläche auf privat genutzten Grundstücken in Hamburg. Gefördert wird der Aufbruch versiegelter Bodenflächen sowie die Herstellung eines durchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbaus. Ziel ist es, einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz, zur Anpassung an Hitze- und Starkregenereignisse, zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung und zum Erhalt der urbanen Biodiversität zu leisten. Die nicht rückzahlbare Förderung deckt 30 % bis 50 % der anrechenbaren Kosten ab, maximal jedoch 25.000 €. Durch die Entsiegelung kann zudem die städtische Niederschlagswassergebühr auf Antrag reduziert werden.

Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen im eAntragsportal der IFB Hamburg sowie Nachweis eines Kostenvoranschlags oder Angebots eines Dienstleisters. Gegebenenfalls ist eine Vollmacht der Miteigentümer:innen beizufügen; die digitale Identifikation erfolgt über das Portal mittels entsprechendem Verfahren. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, solange die Maßnahmen noch nicht vertraglich vereinbart oder in Umsetzung sind. Nach positiver Prüfung wird die Förderung zeitnah bewilligt, sodass die Umsetzung unmittelbar im Anschluss erfolgen kann. Mit diesem Förderangebot trägt die Hansestadt aktiv zur klimafesten Gestaltung privater Grundstücke bei und bietet praktikable Anreize für mehr Versickerungsflächen im urbanen Raum.

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