Zuschuss

Ruhegeld des Landes Kärnten für Pflegepersonen von Pflegekindern

Das Land Kärnten gewährt Pflegepersonen von Pflegekindern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ein monatliches Ruhegeld von 205 €. Antragstellung möglich bei der Wohnsitzgemeinde, gültig ab 01.01.2014 und unbegrenzt.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Fördersumme: 205 € monatlich

Förderziel

Gewährung eines Ruhegeldes an Pflegemütter und Pflegeväter von Pflegekindern als Anerkennung ihrer langjährigen Pflege- und Erziehungstätigkeit in Kärnten.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes
  • Vollendung des 60. Lebensjahres bei Pflegemütter bzw. Vollendung des 65. Lebensjahres bei Pflegevätern
  • 15 Jahre anrechenbare Pflegezeiten ab 01.05.1956
  • Hauptwohnsitz in Kärnten während der Ausübung der Pflege und Erziehung
  • Kein Bezug von gleichwertigen oder ähnlichen Leistungen von einer anderen Gebietskörperschaft
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Pflegebewilligungen bzw. Pflegegeldbescheide über den Zeitraum von 15 Jahren
  3. Meldebestätigungen für den o.g. Zeitraum

Beschreibung

Das Land Kärnten honoriert langjährige Betreuungs- und Erziehungstätigkeit von Pflegekindern mit einem monatlichen Ruhegeld von 205 €. Die Zuwendung richtet sich an Privatpersonen, die über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 15 Jahren ganztägig Pflege und Erziehung übernommen haben und währenddessen ihren Hauptwohnsitz in Kärnten hatten. Pflegemütter müssen mindestens das 60., Pflegeväter das 65. Lebensjahr vollendet haben und dürfen keine gleichwertigen Leistungen von anderen Gebietskörperschaften beziehen. Die Förderung gilt seit dem 1. Jänner 2014 ohne zeitliche Begrenzung und wird als Zuschuss gewährt, um die wertvolle Arbeit von Pflegepersonen nachhaltig anzuerkennen.

Der Antrag ist bei der zuständigen Wohngemeinde einzureichen. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, Pflegebewilligungen beziehungsweise Pflegegeldbescheide über den gesamten 15-Jahres-Zeitraum sowie die entsprechenden Meldebestätigungen. Ein Dienstverhältnis darf während der Betreuungszeiten nicht bestanden haben. Mit dieser Maßnahme fördert das Land Kärnten die Chancengleichheit im Sozialbereich und unterstützt Pflegepersonen dabei, ihren Beitrag zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen angemessen gewürdigt zu sehen.

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