Zuschuss

SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Balkonkraftwerke

Förderung für steckerfertige Photovoltaikkleinanlagen (Balkonkraftwerke) in Sachsen. Einmaliger Festbetragszuschuss von 300 EUR je Wohneinheit. Antragstellung ausschließlich digital nach Installation. Aktuell können nur Mieter:innen Anträge stellen, da das Kontingent für Eigentümer:innen ausgeschöpft ist.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
22.06.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: Festbetragszuschuss von 300 EUR je Wohneinheit und antragstellender Person
Projektstart ab: 22.06.2023

Förderziel

Der Freistaat Sachsen unterstützt Privatpersonen bei der Anschaffung und Installation von netzgekoppelten steckerfertigen Photovoltaikkleinanlagen (Balkonkraftwerken), um den Einstieg in die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Energieeffizienz im Wohnbereich zu steigern.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung der steckerfertigen Photovoltaikkleinanlage
  • Montageset für Befestigung oder Aufstellung und Einbau einer Steckdose
  • Installation und betriebsbereite Inbetriebnahme

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung vor dem 22.06.2023
  • Gebrauchte Anlagen, Eigenbauten oder Prototypen
  • Vergütung nach dem EEG für eingespeisten Strom
  • Zusätzliche Fördermittel anderer öffentlicher Stellen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Verbindliche Bestellung oder Kauf der Stecker-PV-Anlage ab 22.06.2023 (ab 16.05.2024 für Anlagen mit Leistungsobergrenze 600–800 W)
  • Mindestleistung der PV-Module von 300 Wp
  • Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 800 W nicht überschreiten
  • Zustimmung der Vermieter:in bei Mieter:innen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bezahlte Rechnungskopie
  2. Foto der betriebsbereiten Anlage
  3. Registrierungsnummer aus dem Marktstammdatenregister
  4. Zustimmungserklärung der Vermieter:in

Bewertungskriterien

  • Eingangsrangfolge (Windhund‐Prinzip)

Beschreibung

SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Balkonkraftwerke ermöglicht Privatpersonen im Freistaat Sachsen einen einfachen Einstieg in die Nutzung erneuerbarer Energien. Gefördert wird die Anschaffung und Installation netzgekoppelter, steckerfertiger Photovoltaik-Kleinanlagen (auch Balkonkraftwerk genannt) mit einem Festbetragszuschuss von 300 EUR je Wohneinheit. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz im Wohnbereich und die Förderung des Klimaschutzes. Das Programm setzt Impulse für das Eigenengagement und sensibilisiert für den bewussten Umgang mit selbst erzeugtem Strom. Aktuell können Anträge ausschließlich von Mieter:innen gestellt werden, da das Kontingent für Eigentümer:innen ausgeschöpft ist. Die Mittel stehen fortlaufend im Windhund-Prinzip zur Verfügung, bis das Budget ausgeschöpft ist.

Für die Förderung müssen Antragstellende einen Erstwohnsitz in Sachsen nachweisen und die Stecker-PV-Anlage ab dem 22. Juni 2023 verbindlich bestellt bzw. ab dem 16. Mai 2024 für Anlagen mit Leistungsobergrenze 600–800 W erworben haben. Die PV-Module müssen mindestens 300 Wp leisten und der Wechselrichter darf 800 W nicht überschreiten. Technische Richtlinien (z. B. DGS 0001) sowie die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind verpflichtend. Eine Vergütung nach dem EEG ist für eingespeisten Strom ausgeschlossen, ebenso die parallele Inanspruchnahme weiterer öffentlicher Förderungen. Mietende benötigen zudem eine Zustimmungserklärung der Vermieter:in. Nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme wird der Antrag digital gestellt – inklusive Kopie der bezahlten Rechnung, Foto der betriebsbereiten Anlage, Marktstammdatenregister-Nummer und Vermieter:innen-Erklärung. Die bewilligte Zuwendung ist drei Jahre zweckgebunden einzuhalten.

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