Zuschuss

SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Förderung von Balkonkraftwerken

Förderung von Stecker-Photovoltaik-Anlagen (Balkonkraftwerken) für Mieter:innen in Sachsen. Anträge sind weiterhin möglich, solange das Kontingent für Mieter:innen nicht ausgeschöpft ist.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Sachsen

Förderziel

Unterstützung der dezentralen Stromerzeugung durch kleine Photovoltaikanlagen auf Balkon- oder Terrassenflächen bei Mieter:innen in Sachsen und damit Beitrag zur Energiewende und Senkung der Stromkosten.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mieter:in einer Wohnung in Sachsen
  • Installation einer zugelassenen Stecker-PV-Anlage

Beschreibung

Das Förderprogramm SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Förderung von Balkonkraftwerken richtet sich an Mieter:innen in Sachsen, die eine genehmigungsfähige Stecker-Photovoltaikanlage auf Balkon- oder Terrassenflächen installieren möchten. Ziel ist die Steuerung der Energiewende durch dezentrale Stromerzeugung im privaten Wohnbereich sowie die nachhaltige Senkung der Haushaltsstromkosten. Als Zuschussinitiative des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) stehen finanzielle Mittel bereit, solange das Kontingent für Mieter:innen nicht ausgeschöpft ist. Die Förderung kann fortlaufend beantragt werden und ermöglicht eine unkomplizierte Teilnahme ohne weitere bürokratische Hürden.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Mieter:innen einer Wohnung in Sachsen, die eine zugelassene Stecker-PV-Anlage erwerben und fachgerecht montieren. Mit einem attraktiven Zuschuss unterstützt das Programm die Anschaffung kleiner Photovoltaikanlagen, fördert die Eigenproduktion von sauberem Strom und leistet einen direkten Beitrag zum Klimaschutz auf regionaler Ebene. Durch die Kombination aus staatlicher Förderung und Eigeninitiative wird ein spürbarer Impuls für umweltbewusstes Handeln geschaffen. Interessierte können ihren Antrag jederzeit einreichen, solange die verfügbaren Mittel für Mieter:innen noch nicht aufgebraucht sind.

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