SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"
Zinsvergünstigtes Darlehen der SAB Sachsen zur Finanzierung von nachhaltigen kommunalen Investitionen und nachhaltigen Kommunalverwaltungen in Sachsen. Laufzeiten bis zu 40 Jahren, Zinsbindung bis zu 20 Jahren, Zinsvergünstigung bis zu 0,75 % für 10 Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Investitionen zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und weiteren nachhaltigkeitsbezogenen kommunalen Vorhaben sowie zur Stärkung nachhaltiger Kommunalverwaltungen in Sachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel
- Ertüchtigung und Ersatzneubau bestehender Abwasserkanäle
- Weitere nachhaltigkeitsbezogene kommunale Vorhaben gemäß Modulkriterien
Nicht förderfähige Ausgaben
- Finanzierung kontroverser Geschäftsfelder (z. B. Braun- und Steinkohle)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe
- Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in mindestens einem Modul
- Vorrangiger Einsatz fachfördender, zweckgebundener Mittel Dritter
- Für Abwasserkanäle: Selbsterklärung zum Abwasserbeseitigungskonzept und Nachweis Baualter vor 13.03.1993
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular SAB Sachsenkredit Nachhaltiges Kommunaldarlehen
- Informationsblatt Beihilfe
- De-minimis-Erklärung
- Kontovollmacht
- Unterschriftenblatt
- Identitätsfeststellung
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien in kundenspezifischen und vorhabenspezifischen Modulen
- Anlehnung an EU-Taxonomie
Beschreibung
Der SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen" bietet sächsischen Gebietskörperschaften, kommunalen Zweckverbänden sowie rechtlich unselbständigen Eigen- und Regiebetrieben zinsvergünstigte Finanzierungsoptionen für langfristige, nachhaltige Investitionen. Mit Darlehenslaufzeiten von bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen über maximal 20 Jahre lassen sich kommunale Projekte zu Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel sowie infrastrukturelle und digitale Modernisierungen realisieren. Eine Zinsminderung von bis zu 0,75 % über zehn Jahre wird gewährt, sobald mindestens ein Kriterium in den definierten Nachhaltigkeitsmodulen erfüllt ist. Neu im Programm ist die Förderung zur Ertüchtigung und zum Ersatzneubau alter Abwasserkanäle, sofern diese vor März 1993 erstellt und Teil eines bestätigten Abwasserbeseitigungskonzepts sind. Die Darlehensbeträge variieren zwischen 150 000 € und 10 000 000 €, wobei bei Bedarf zwei Teilauszahlungen möglich sind. Voraussetzung für den Zuschlag ist eine genehmigte Kreditermächtigung, der vorrangige Einsatz fachfördernder Mittel Dritter und der Nachweis der Nachhaltigkeitskriterien.
Zur Antragstellung stehen standardisierte Formulare bereit, darunter das Antragsformular, die De-minimis-Erklärung sowie Verwendungsnachweise. Die Einreichung erfolgt fortlaufend während des Projektzeitraums, spätestens jedoch vor Abschluss der Maßnahme. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) verantwortet die Programmverwaltung, während Fachberatung zu ökologischen Anforderungen von der Sächsischen Energieagentur (SAENA GmbH) angeboten wird. Eine strikte Ausschlussregel verhindert Finanzierungen in kontroversen Geschäftsfeldern wie Braun- oder Steinkohle. Die Kombination mit weiteren Förderinstrumenten ist möglich, sofern beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden. Interessierte Kommunalverwaltungen und Zweckverbände profitieren so von einem maßgeschneiderten Darlehensprogramm, das ökologische Vorgaben mit kommunaler Planungssicherheit verbindet.
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