Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ
Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ fördert investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und Infrastrukturen im Land Sachsen-Anhalt. Zuschuss von bis zu 90 % für Photovoltaik, Wärmepumpen und LED-Umrüstung. Anträge bis 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, die Energieeffizienz öffentlicher Nichtwohngebäude und Infrastrukturen im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen in Sachsen-Anhalt zu verbessern, Energie einzusparen und dadurch Treibhausgasemissionen zu senken.
Förderfähige Ausgaben
- Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen (Fassade, Dach, Fenster, Türen, Heizanlagen)
- Installation von Photovoltaikanlagen
- Einbau von Wärmepumpen
- Umrüstung auf LED-Beleuchtung
- Planungskosten (bis 20% der Gesamtkosten)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen an Wohngebäuden
- Erwerb von Immobilien und Grundstücken
- Ausgaben für Behelfsbauten und Interimslösungen
- Ausgaben für Bauherrenaufgaben
- Ausgaben für Pauschalverträge
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Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsvolumen zwischen 50.000 € und 1.000.000 €
- Keine Förderung von Wohngebäuden
- Maßnahmen dürfen nicht vor Antragseingang begonnen werden
- Vorlage eines Energieausweises oder Gebäudesteckbriefs
- Standort in Sachsen-Anhalt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenberechnung nach DIN 276
- Energieausweis oder Gebäudesteckbrief
- Unterlagencheckliste (AN-9-220)
- Erklärung zur Vergabe von Aufträgen
- Erhebungsbogen wirtschaftlich Berechtigter
Bewertungskriterien
- Einbettung in die Klima- und Nutzungsstrategie
- Prozentuale Endenergieeinsparung
- Fördereffizienz
- Einsatz erneuerbarer Energien oder naturbasierter Lösungen
Beschreibung
Das Förderprogramm bietet eine zielgerichtete Unterstützung für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz öffentlicher Nichtwohngebäude und Infrastrukturen in Sachsen-Anhalt. Im Fokus steht die Einsparung von Energie und die signifikante Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Gefördert werden unter anderem die Installation von Photovoltaikanlagen, der Einbau von Wärmepumpen sowie die Umrüstung auf LED-Beleuchtung mit einer Förderquote von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ergänzend können Planungs- und Digitalisierungsaufwendungen, Gründachlösungen und Regenwassernutzung bis zu 20 % der Gesamtkosten berücksichtigt werden. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Kriterien wie Einbettung in eine Klima- und Nutzungsstrategie, prozentuale Endenergieeinsparung sowie Einsatz erneuerbarer Energien oder naturbasierter Lösungen.
Antragsberechtigt sind Sportvereine im Landessportbund, Gebietskörperschaften, Städte, Gemeinden, kreisfreie Städte sowie gemeinnützige und öffentliche Träger, die öffentliche Nichtwohngebäude betreiben oder Eigentümer:innen dieser Immobilien sind. Voraussetzung ist ein Investitionsvolumen zwischen 50.000 € und 1.000.000 € sowie der Nachweis mittels Energieausweis oder sachverständig bestätigtem Gebäudesteckbrief. Ausgeschlossen bleiben Wohngebäude, Baumaßnahmen vor Antragseingang und der Erwerb von Grundstücken. Für die Antragstellung sind unter anderem eine Projektbeschreibung, eine Kostenberechnung nach DIN 276, die Unterlagencheckliste AN-9-220 sowie Erklärungen zur Vergabe und zur wirtschaftlichen Berechtigung einzureichen. Anträge können bis zum 30. Juni 2027 elektronisch eingereicht werden.