Zuschuss

Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit (Auslandsprojektförderung Sachsen)

Zuschüsse für Auslandsentwicklungsprojekte sächsischer gemeinnütziger Vereine zur Verbesserung der Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen und Stärkung von Selbstorganisationsprozessen in Entwicklungsländern. Förderung bis 75 % (in priorisierten Ländern bis 80 %), max. 25.000 € pro Projekt. Anträge bis zu 6.000 € jeweils zum 20. eines Monats möglich.

Frauenförderung Bildung Infrastruktur Gesundheit Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Katastrophenschutz Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: bis 25.000 € pro Projekt
Förderquote: 75% - 80%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Sächsische Staatskanzlei unterstützt sächsische gemeinnützige Vereine bei Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern und zur Stärkung ihrer Fähigkeiten, bestehende Probleme eigenständig zu lösen. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und medizinische Versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Ernährungssicherung, Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für Mädchen und Frauen, humanitäre Maßnahmen, Digitalisierung sowie Stärkung der Menschenrechte.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Freistaat Sachsen
  • Gemeinnütziger Verein
  • Zusammenarbeit mit Organisationen in Entwicklungsländern laut DAC-Liste
  • Einbindung der Zielgruppen in den Projektzyklus
  • Nachhaltigkeit des Projekts nach Förderende

Beschreibung

Der „Sächsische Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit“ richtet sich an gemeinnützige Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen, die in Partnerschaft mit Organisationen in Entwicklungsländern nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung materieller Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen initiieren. Gefördert werden Projekte in vielfältigen Themenfeldern wie Bildung, medizinische Versorgung und Infrastruktur, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Ernährungssicherung, Geschlechtergerechtigkeit, Digitalisierung, Energieeffizienz sowie Katastrophenhilfe und Stärkung der Menschenrechte. Mit einem Fokus auf die Einbindung der Zielgruppen in den gesamten Projektzyklus werden Selbstorganisationsprozesse gestärkt und lokale Kompetenzen nachhaltig aufgebaut. Auch migrantisch-diasporische Nichtregierungsorganisationen sind ausdrücklich zur Antragstellung eingeladen, um mit ihren lokalen Kenntnissen wirksame Entwicklungsimpulse zu setzen. Parallel bietet die Stiftung Nord-Süd-Brücken Qualifizierungsangebote zu Projektplanung, Monitoring und Evaluierung an, um die entwicklungspolitischen Fähigkeiten der Träger zu erweitern.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in priorisierten Ländern (z. B. Uganda, Tansania, Äthiopien, Kenia, Ukraine) sogar bis zu 80 %, bei einer maximalen Fördersumme von 25.000 € pro Projekt. Anträge für Projekte mit einem Finanzvolumen bis 6.000 € können jederzeit jeweils zum 20. eines Monats eingereicht werden; für höhere Beträge gelten die Fristen der Stiftung Nord-Süd-Brücken. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen gemäß DAC-Liste, die nachweisbare Einbindung der Zielgruppen sowie die Sicherstellung der Projektnachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus. Dieses kontinuierliche Förderinstrument ermöglicht es Sachsens gemeinnützigen Vereinen, entwicklungspolitische Erfahrungen zu sammeln, langfristige Partnerschaften zu verankern und einen spürbaren Beitrag zur globalen Entwicklungszusammenarbeit zu leisten.

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