Zuschuss

SAFE®-Elternkurse

Zuschuss zur Teilnahme an zertifizierten SAFE®-Elternkursen bis zu 250 € pro Teilnehmer; Anträge jederzeit per PDF-Formular einreichbar.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: maximal 250 € pro Kursteilnehmer

Förderziel

Gewährung eines Zuschusses zur Kursgebühr für SAFE®-Elternkurse, um Eltern in wirtschaftlich schwieriger Lage die Teilnahme an gewaltpräventiven Angeboten zu ermöglichen und die Bindungsförderung zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Kursgebühren

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis schwieriger wirtschaftlicher Lebenslage
  • Student/in mit Immatrikulationsbescheinigung und BAföG-Bescheid
  • Leistungsempfänger/in nach SGB II/XII

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Nachweis der Kursgebühr (z. B. Flyer)
  3. Einkommensnachweis oder BAföG-Bescheid
  4. Teilnahmebestätigung am Kurs

Beschreibung

SAFE®-Elternkurse bieten bundesweit ein wissenschaftlich fundiertes, gewaltpräventives Angebot zur Stärkung der Eltern-Kind-Bindung, das speziell auf Familien in finanziell angespannten Situationen zugeschnitten ist. Die Kurse verfolgen das Ziel, die Erziehungskompetenz zu fördern und familiäre Alltagsstrukturen stabiler zu gestalten. Teilnehmende profitieren von zertifizierten Mentor:innen, die praxisorientierte Methoden vermitteln, um Konflikte im Eltern-Kind-Verhältnis zu reduzieren und die emotionale Sicherheit zu erhöhen. Durch die niedrigschwellige Ausgestaltung und den geschlechtsreflektierten Ansatz spricht das Programm sowohl Mütter und Väter als auch alle weiteren Sorgeberechtigten gleichermaßen an und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Gewaltprävention im häuslichen Umfeld.

Eltern und Familien in wirtschaftlich belasteter Lebenslage können eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses von bis zu 250 € pro Kursteilnehmer:in beantragen. Fördervoraussetzungen sind der Nachweis einer schwierigen wirtschaftlichen Situation, der Status als Studierende:r mit BAföG-Bescheid oder der Bezug von Leistungen nach SGB II/XII. Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren, die über ein PDF-Antragsformular einzureichen sind. Erforderliche Unterlagen umfassen das vollständig ausgefüllte Formular, Nachweise zur Kursgebühr, Einkommens- oder BAföG-Bescheid sowie eine Teilnahmebestätigung. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich und ermöglicht so eine flexible Planung unabhängig von festen Fristen. Durch die unkomplizierte Abwicklung und die bundesweite Zugänglichkeit fördert diese Unterstützung aktiv die Teilhabe chancenschwacher Familien an bewährten Elternbildungsangeboten und hilft, gewaltpräventive Kompetenzen nachhaltig zu verankern.

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