SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft: Allgemeine Förderung
Die gemeinnützige SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft fördert Projekte für stabile Nachbarschaften und Quartiersentwicklung in Hamburg. Schwerpunkt auf Kultur, Sport, Bildung, Sozialwesen und Integration. Einmalige Sach- und Personalkostenerstattung bis max. 30.000 € möglich. Anträge in der Regel bis Monatsmitte bzw. halbjährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von stabilen nachbarschaftlichen Strukturen, sozialem Ausgleich und Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in Hamburger Wohnquartieren durch Bereitstellung einer Grund- oder Erstausstattung von Projekten.
Förderfähige Ausgaben
- Ausstattung von Räumen
- Technische Geräte
- Öffentlichkeitsarbeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten und laufende Honorare
- Reisen außerhalb des Hamburger Stadtgebiets
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkannte Gemeinnützigkeit
- Projekt längerfristig angelegt und regt zu eigener Aktivität an
- Beitrag zur Integration in Hamburger Quartieren
- Kein vorzeitiger Projektbeginn vor Förderzusage
- Keine kommerzielle, parteipolitische oder religiöse Ausrichtung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung (max. 2 A4-Seiten)
- Vereinssatzung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zustimmung zu den Förderrichtlinien
Beschreibung
Die SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft unterstützt gemeinnützige Vereine und Initiativen in Hamburg bei der Umsetzung von Projekten, die auf nachhaltige Quartiersentwicklung und sozialen Zusammenhalt abzielen. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben aus den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialwesen sowie Engagement für Demokratie und Integration. Gefördert werden insbesondere Anschubfinanzierungen, die eine Grund- oder Erstausstattung ermöglichen – beispielsweise die Einrichtung von Begegnungsräumen, die Anschaffung technischer Geräte oder die Einrichtung einer Öffentlichkeitsarbeit. Projekte sollen längerfristig angelegt sein, zur aktiven Mitgestaltung des Wohnumfelds anregen und einen Beitrag zur Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen leisten. Die Stiftung agiert dabei unabhängig, weltanschaulich und politisch neutral.
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss für Sach- und Personalkosten mit einer Höchstgrenze von 5.000 Euro bei monatlicher Entscheidung und bis zu 30.000 Euro nach halbjährlicher Kuratoriumsentscheidung. Anträge für Beträge bis 5.000 Euro müssen in der Regel bis zum 15. des jeweiligen Sitzungsmonats eingehen, höhere Beträge bis zum letzten Tag des Vormonats vor den Frühjahr- und Herbstsitzungen. Voraussetzung ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, ein verbindlicher Projektstart erst nach Förderzusage sowie keine kommerzielle, parteipolitische oder religiöse Ausrichtung. Für die Antragstellung sind ein Freistellungsbescheid, eine Projektbeschreibung (max. 2 A4-Seiten), Satzung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Zustimmung zu den Förderrichtlinien als PDF vorzubereiten und über das Online-Formular einzureichen. Die unkomplizierte Antragseinreichung über stiftung.saga.hamburg/antragstellung gewährleistet eine transparente und zügige Förderentscheidung.
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