Salzburger Tourismusoffensive - Jungunternehmerförderung
Zuschüsse für Gründer und Übernehmer in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Bundesland Salzburg. Anträge bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Salzburg durch Zuschüsse.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter
- Architekten- und Beratungshonorare
- Kaution bei Betriebsübernahme
- Kaufpreis bei Unternehmensübernahme
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer
- Investitionen in Anlagen mit fossilen Energieträgern
- Ankauf von Grundstücken
- Ankauf gebrauchter Investitionsgüter
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Selbständige Gründung oder Übernahme eines Tourismus- bzw. Freizeitunternehmens innerhalb der letzten drei Jahre
- KMU im Sinne der EU-Definition
- Betriebsstätte in Österreich
- Mitgliedschaft in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Beiblatt für Landesförderung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungskonzept
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Unternehmenskonzepts
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Die Salzburger Tourismusoffensive – Jungunternehmerförderung unterstützt die Neugründung und Übernahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft des Bundeslandes Salzburg mit einem direkten Zuschuss von bis zu 7,5 % der förderfähigen Projektkosten. Antragsberechtigt sind Gründer:innen und Übernehmer:innen, die innerhalb der letzten drei Jahre ein Tourismus- oder Freizeitunternehmen in Eigenregie übernommen oder neu gegründet haben, als KMU gemäß EU-Definition organisiert sind, eine Betriebsstätte in Österreich unterhalten und Mitglieder der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich sind. Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter – beispielsweise Gebäude, Ausstattung, Maschinen oder Software – sowie Architekten- und Beratungshonorare, Gründerkautionen und Kaufpreise bei Unternehmensübernahmen. Ausgeschlossen sind u. a. Umsatzsteuer, der Ankauf fossiler Anlagen, Grundstücke und gebrauchte Investitionsgüter.
Die Antragstellung erfolgt bis zum 31. Dezember 2027 ausschließlich über das Einreichportal der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (OeHT), wobei das Einreichdatum auch für die Landesförderung zählt. Die Fördermittel lassen sich mit Bundes- und regionalen Programmen kumulieren, sofern die EU-Beihilfevorgaben eingehalten werden. Wesentliche Bewertungskriterien sind der Innovationsgehalt des Geschäftskonzepts und Nachhaltigkeitsaspekte. Die Entscheidung über die Zuschussgewährung trifft die OeHT auf Basis der Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Jungunternehmer:innen. Erforderliche Unterlagen sind das Antragsformular, das Beiblatt für Landesförderung, eine Projektbeschreibung sowie ein detailliertes Finanzierungskonzept. Ziele dieses Programms sind die nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Salzburger Tourismusbranche und die Schaffung wirtschaftlich stabiler, zukunftsfähiger Leitbetriebe.
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