Zuschuss

Sanierung von Donaukraftwerken

Beitrag des Bundes zur Sanierung von Kraftwerksbauten an der Donau. Gültig von 30.03.2005 bis unbegrenzt. Ansprechpartner: Bundesministerium für Finanzen, Abteilung I/5 Beteiligungen und Liegenschaften.

Infrastruktur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.03.2005
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: 40%

Förderziel

Beitrag des Bundes zur Sanierung von Kraftwerksbauten an der Donau

Förderfähige Ausgaben

  • Großreparaturaufwendungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • 40% der Großreparaturaufwendungen der Austrian Hydro Power AG im Zusammenhang mit Kraftwerksbauten an der Donau
  • Nachweis des Kostenaufwandes

Beschreibung

Das Förderprogramm „Sanierung von Donaukraftwerken“ unterstützt österreichweite Unternehmen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Kraftwerksbauten entlang der Donau. Unter der Trägerschaft des Bundesministeriums für Finanzen (Präsidialabteilung 5 – Beteiligungen und Liegenschaften) leistet der Bund seit 30. März 2005 einen finanziellen Beitrag zur Großreparatur an bestehenden Wasserkraftanlagen. Ziel ist die langfristige Sicherung und Widerstandsfähigkeit der Donauschifffahrtswege sowie die Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Infrastruktur im Bereich Energiegewinnung und Verkehrserschließung. Gefördert werden Betreiber:innen wie die Austrian Hydro Power AG, die wesentliche Instandsetzungsmaßnahmen durchführen und deren Kostennachweise erbracht werden können.

Als Zuschuss gewährt das Programm eine Förderquote von 40 % der nachgewiesenen Großreparaturaufwendungen und trägt so maßgeblich zur Entlastung bei großen Instandsetzungsinvestitionen bei. Antragsberechtigt sind juristische Personen des gewerblichen Bereichs, die substanzielle Sanierungsarbeiten an Donaukraftwerken planen oder bereits umsetzen. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich und orientiert sich an den vertraglichen Vereinbarungen zur Abgeltung schifffahrtstechnischer Aufwendungen. Wesentliche Voraussetzung ist der Nachweis der Kostenaufwendungen, um den Bundeszuschuss in Anspruch nehmen zu können. Durch die kontinuierliche Vergabe entfällt eine feste Frist, sodass Projektvorhaben zeitnah und bedarfsgerecht eingereicht werden können.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.