Sanierung von einzelnen Wohnungen
Förderung der Sanierung einzelner Miet- und Eigentumswohnungen in Oberösterreich: Austausch von Fenstern/Türen und wohnraumadaptierende Maßnahmen bei erhöhtem Pflegeaufwand. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird der Austausch von Fenstern und/oder Wohnungseingangstüren bei Miet- und Eigentumswohnungen, deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt, sowie Adaptierungsmaßnahmen in Wohnungen, die aufgrund eines erhöhten Pflegeaufwands notwendig sind.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Materialkosten
- Umsatzsteuer
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einrichtungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Baubewilligung des Wohnhauses mindestens 20 Jahre zurückliegend (für Fenster/Türen-Förderung)
- Nachweis eines Pflegebedarfs (mindestens Pflegestufe 1) durch entsprechenden Bescheid (für Pflegeadaption)
- Maßnahmen durch gewerblich befugte Unternehmen oder Materialrechnungen von mindestens 1.000 €
- Rechnungen nicht älter als 2 Jahre, auf die Antragstellerin/den Antragsteller ausgestellt
- Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung und Beibehaltung als Hauptwohnsitz für mindestens 5 Jahre
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular SGD-Wo/E-26 (Fenster/Türen) oder SGD-Wo/E-51 (Pflegeadaptierung)
- Kaufvertrag (für Zusatzförderung bei Wohnungskauf)
- Materialrechnungen
- Nachweis der Pflegestufe (Pflegebescheid)
- Einkommensnachweise
Beschreibung
Mit einem Zuschuss von 15 % der förderbaren Kosten profitiert Oberösterreich von einer gezielten Modernisierungsinitiative für einzelne Miet- und Eigentumswohnungen. Gefördert wird der Austausch von Fenstern (U-Wert ≤ 1,1 W/m²K) und Wohnungseingangstüren (mindestens Widerstandsklasse RC2) in Gebäuden mit einer Baubewilligung von mindestens 20 Jahren. Zusätzlich können wohnraumadaptierende Maßnahmen zur besseren Barrierefreiheit bei Pflegeaufwand ab Pflegestufe 1 unterstützt werden. Dabei werden Bau- und Materialkosten inklusive Umsatzsteuer berücksichtigt, während Einrichtungskosten ausgeschlossen bleiben. Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 € pro Wohneinheit für Fenster- und Türaustausch sowie 2.250 € für Pflegeadaptionen. Anträge sind fortlaufend möglich und bieten Eigentümer:innen wie Mieter:innen die Chance, langfristige Wertsteigerung und Wohnqualität zu realisieren.
Voraussetzung ist die Durchführung der Maßnahmen durch gewerblich befugte Unternehmen oder der Nachweis von Materialrechnungen ab 1.000 €, die nicht älter als zwei Jahre sein dürfen und auf die Antragstellenden ausgestellt sind. Einhaltung der Einkommensobergrenzen gemäß § 2 Z 13 Oö. WFG, österreichische/EWR-Staatsbürgerschaft oder rechtmäßiger Aufenthalt nach § 6 Abs. 9–14 sowie Hauptwohnsitzverpflichtung für fünf Jahre sind ebenso erforderlich. Für den Antrag werden die Formulare SGD-Wo/E-26 (Fenster/Türen) oder SGD-Wo/E-51 (Pflegeadaptierung), Nachweise über Pflegestufe, Einkommensnachweise, Materialrechnungen und gegebenenfalls ein Kaufvertrag bei Wohnungserwerb eingereicht. Zuständig ist das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung.
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