Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen - Eigentumswohnungen
Förderung von Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen sowie Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden in Oberösterreich. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen und die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecken genutzten Gebäuden gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020.
Förderfähige Ausgaben
- Förderbare Sanierungskosten
- Kosten für Bauverwaltung und Bauüberwachung
- Material- und Personalkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Erneuerung des Wärmebereitstellungssystems
- Umsatzsteuer
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Baubewilligung des Wohnhauses muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen
- Gebäude muss nach Sanierung mehr als drei Wohnungen aufweisen
- Förderbare Sanierungskosten müssen mindestens 50 € pro m² betragen
- Sanierungsmaßnahmen müssen durch gewerblich befugte Unternehmen durchgeführt oder mit Materialrechnungen ab 1.000 € nachgewiesen werden
- Vor Zusicherung darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden (Vorzeitiger Baubeginn auf Antrag möglich)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechtskräftige Baubewilligung
- Grundbuchauszug
- Genehmigter Bauplan
- Bestandsplan
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern in Oberösterreich
Dieses Förderprogramm unterstützt die Instandsetzung und Erweiterung von Bestandswohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen sowie die Umwidmung bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude. Private Eigentümer:innen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen können jederzeit Anträge auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss stellen. Gefördert werden gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020 Sanierungs- und Einbaumaßnahmen durch fachlich befugte Gewerbebetriebe oder nachgewiesene Materialkosten ab 1.000 € je Rechnung. Die Mindestkosten belaufen sich auf 50 € pro Quadratmeter und die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre zurückliegen. Für Erweiterungsmaßnahmen per Zu- und Einbau gilt eine 10-Jahres-Frist. Unerlässlich ist, dass vor einer Förderzusage kein Bauvorhaben begonnen wird, ein vorzeitiger Baubeginn kann jedoch auf Antrag genehmigt werden.
Förderumfang und Voraussetzungen
Die Fördersumme beläuft sich auf 25 % der anerkannten Sanierungskosten, bis maximal 1.000 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Zuschüsse sind nicht anrechenbar für die Erneuerung von Wärmebereitstellungssystemen und die Umsatzsteuer. Zusätzlich zu Bau-, Material- und Personalkosten können Aufwendungen für Bauverwaltung und Bauüberwachung berücksichtigt werden. Voraussetzung für eine Antragstellung sind unter anderem eine rechtskräftige Baubewilligung, ein aktueller Grundbuchauszug, genehmigte Bau- und Bestandspläne sowie eine detaillierte Projekt- und Finanzierungsbeschreibung. Die Förderung eignet sich insbesondere für Haus- und Wohnungseigentümer:innen sowie Wohnungseigentümer:innengemeinschaften, die nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen in mehrparteienfähigen Wohnanlagen umsetzen möchten.