Sanierung von Wohnheimen
Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Wohnheimen (Alten- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen sowie Schüler-, Lehrlings- und Studentenheimen) in Oberösterreich. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an Wohnheimen, wie Alten- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen, Schüler-Lehrlings- und Studentenheimen gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020.
Förderfähige Ausgaben
- Sanierungskosten an Wohnheimen
- Kosten für Bauverwaltung und Bauüberwachung (gegen Nachweis)
- Einsatz von Eigenmitteln bei gemeinnützigen Bauvereinigungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Baubewilligung des Wohnheims muss bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen
- Nachweis förderbarer Sanierungskosten und Anerkennung der Flächenbegrenzung (max. 40 m²/Heimplatz bei Alten-, Pflege- und Behindertenheimen, 25 m²/Heimplatz bei sonstigen Wohnheimen)
- Sanierungsmaßnahmen müssen durch gewerblich befugte Unternehmen durchgeführt oder durch Materialrechnungen ≥ 1.000 € nachgewiesen werden
- Umsatzsteuer ist nicht förderfähig
- Fördervoraussetzungen müssen bis zur endgültigen Tilgung des Darlehens eingehalten werden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formular SGD-Wo/E-56 Wohnheime – Sanierung / Einbau / Zubau
- Nachweis der Baubewilligung (mindestens 20 Jahre alt)
- Nachweis förderbarer Kosten und Flächenberechnung
- Darlehensvertrag des Geldinstituts
- Nachweise zu Bauverwaltungs- und Bauüberwachungskosten
Beschreibung
Im Bundesland Oberösterreich unterstützt die Förderung „Sanierung von Wohnheimen“ die energetische und bauliche Modernisierung von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Schüler-, Lehrlings- und Studentenheimen. Förderberechtigt sind Eigentümer:innen, Bauberechtigte, Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Die Maßnahme gliedert sich in die Themenfelder Wohnungsbau & Modernisierung sowie Infrastruktur & Städtebau und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (25 % der Darlehenssumme) gewährt. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, sodass im Rahmen des Budgets jederzeit Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden können.
Voraussetzung für die Gewährung ist eine mindestens 20 Jahre zurückliegende Baubewilligung sowie der Nachweis förderbarer Sanierungskosten und der Flächenbegrenzung (maximal 40 m² pro Heimplatz in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen, 25 m² in sonstigen Wohnheimen). Ausgaben für Bauverwaltung und Bauüberwachung sind gegen Nachweis berücksichtigungsfähig, während die Umsatzsteuer ausgeschlossen ist. Förderbar sind ausschließlich Leistungen gewerblich befugter Unternehmen oder Materialrechnungen ab 1 000 €. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt halbjährlich über die gesamte Darlehenslaufzeit (mindestens 15, längstens 30 Jahre) bis zur vollständigen Tilgung. Weitere Förderungen und Versicherungsleistungen sind bekannt zu geben und werden angerechnet. Für den Antrag sind neben dem Formular SGD-Wo/E-56 Nachweise zur Baubewilligung, Kostenaufstellung, Flächenberechnung, Darlehensvertrag und Bauüberwachung vorzulegen.