Darlehen

Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial – WoBauSozRL M-V)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt zinsgünstige Darlehen für den Neubau, die Modernisierung und Erweiterung barrierefreier und belegungsgebundener Mietwohnungen mit sozialverträglichen Nettokaltmieten. Anträge können jederzeit beim LFI M-V gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Förderquote: 70% - 75%

Förderziel

Förderung der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung bestehender Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es, Mietwohnungen mit sozialer Belegungsbindung für einkommensschwache und mittelständische Haushalte bereitzustellen und damit den sozialen Wohnungsbau zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum oder gesicherter Erwerb eines Baugrundstücks in förderfähigen Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns
  • Durchführung des Vorhabens in Ober-, Mittel- oder Grundzentren bzw. Tourismusschwerpunkten (≥ 2.000 Einwohner)
  • Bestätigung des Bedarfs durch die Gemeinde
  • Schaffung von barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnungen nach Einkommensgrenzenverordnung
  • Belegungsbindung und Mietpreisbindung einhalten
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Beschreibung

Das Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellt zinsgünstige Darlehen zur Verfügung, um bezahlbaren Wohnraum dauerhaft zu sichern. Gefördert werden Neubauten, Modernisierungen sowie Erweiterungen von barrierefreien und belegungsgebundenen Mietwohnungen mit sozialverträglichen Nettokaltmieten. Dabei unterscheidet die Richtlinie zwischen zwei Förderwegen: Der erste richtet sich an einkommensschwache Haushalte, der zweite an mittlere Einkommen. Die maximale Darlehenshöhe liegt je nach Kommune und Förderweg zwischen 70 % und 75 % der zuwendungsfähigen Kosten, begrenzt auf einen Quadratmeterpreis von bis zu 3 750 €. Mindestens 20 % der Gesamtkosten müssen als Eigenleistung erbracht werden. Für Projekte in Ober-, Mittel- oder Grundzentren sowie ausgewiesenen Tourismusschwerpunkten mit mehr als 2 000 Einwohner:innen besteht eine besondere Priorität.

Natürliche und juristische Personen können jederzeit vor Beginn des Vorhabens einen Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einreichen. Voraussetzung ist der Besitz oder der gesicherte Erwerb eines geeigneten Baugrundstücks in förderfähigen Gemeinden, die Bestätigung des kommunalen Wohnraumbedarfs sowie die Einhaltung von Einkommensgrenzen, Belegungs- und Mietpreisbindungen. Zudem muss die Planung gemäß den technischen Bestimmungen der Richtlinie erfolgen. Ziel der Förderung ist die nachhaltige Stärkung des sozialen Wohnungsbaus in Mecklenburg-Vorpommern durch die Schaffung von Wohnraum für einkommensschwächere und mittelständische Haushaltstypen. Potenzielle Antragsteller:innen profitieren von flexiblen Fristen und umfassender Unterstützung durch das Landesförderinstitut als Treuhänderin des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung.

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