Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten
Wenn Sie in Berlin einen Club oder eine Live-Musikspielstätte haben und Vorhaben zum Schallschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Maßnahmen, die über die gesetzlichen Grenzwerte hinausgehende messbare Verbesserungen im Lärm- und Schallschutz bewirken und dazu beitragen, Konflikte mit Anwohnern zu entschärfen bzw. zu vermeiden. Dazu zählen bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich von Clubs, innovative Konzepte sowie Lärmschutzgutachten.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Maßnahmen (Innen- und Außenbereich)
- Innovative Konzepte
- Lärmschutzgutachten
- Planerische und gutachterliche Leistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gebühren
- Maler- und Tapezierarbeiten
- Reinigungskosten
- Versicherungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Berlin
- Gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten
- Mindestens 24 Veranstaltungen pro Jahr oder 48 DJ-Veranstaltungen (1:2)
- Publikumskapazität darf 1.500 Personen nicht überschreiten
- Einhaltung der gesetzlichen Schallgrenzwerte
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- De-minimis-Erklärung
- Projektunterlagen-Checkliste
- Kopie Personalausweis
- GEMA-Nachweis / Nachweis von Veranstaltungen
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
- Nutzungs- bzw. Mietvertrag
- Basisantrag
- Hauptantragsformular
- Vergabevermerke und Angebote
- Schallschutzgutachten
- Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung zur Tariftreue
- Eigenerklärung zu ILO-Standards
Bewertungskriterien
- Messbare Verbesserung der Schallschutzwerte
- Entschärfung von Konfliktlagen mit Anwohnern
- Wirtschaftliche Bedeutung des Clubs
- Bedeutung für den Erhalt der Clubkultur
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten in Berlin bei der Umsetzung fachlich fundierter Schallschutzmaßnahmen. Ziel ist es, über die gesetzlichen Grenzwerte hinausgehende, messbare Verbesserungen im Lärm- und Schallschutz zu erzielen und so Konfliktlagen mit Anwohner:innen dauerhaft zu entschärfen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich, innovative Konzepte sowie Lärmschutzgutachten und planerische Leistungen. Damit leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherung der Clubkultur und trägt zur nachhaltigen Koexistenz von Veranstaltungsbetrieben und Wohnquartieren bei.
Zur Antragstellung berechtigt sind Einrichtungen mit Standort in Berlin, die mindestens 24 Live-Konzerte oder 48 DJ-Veranstaltungen pro Jahr veranstalten und deren Kapazität 1.500 Personen nicht übersteigt. Die Förderquote beträgt je nach Zuschusshöhe 80 % bis 90 % der förderfähigen Nettoausgaben, bei Projekten von besonderer stadtökonomischer Bedeutung kann die Fördersumme bis zu 100.000 € betragen, regulär bis 50.000 €. Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben, die innerhalb von neun Monaten nach Bewilligung abgeschlossen werden und bei denen der Miet- oder Pachtvertrag eine Restlaufzeit von mindestens zwei Jahren gewährleistet. Ebenfalls nötig sind Nachweise wie De-minimis-Erklärung, Schallschutzgutachten, Mietvertrag und GEMA-Nachweise. Aktuell ist keine Antragstellung möglich; die nächste Frist beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2025.
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