Schülerfahrkarte (Stadt Worms)
Förderung der Schülerbeförderung in Worms mit Regelungen zu Anspruchsvoraussetzungen, Eigenanteil und Antragstellung. Jährliche Antragstellung erforderlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Kostenübernahme für den täglichen Schulweg von Schülerinnen und Schülern mit Wohnort in Rheinland-Pfalz, die eine Schule in Worms besuchen und bestimmte Entfernungs- oder Gefährdungskriterien erfüllen.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnort in Rheinland-Pfalz
- Besuch der nächstgelegenen Schule in Worms
- Fußweg zur Schule über 2 km (Grund- und Förderschule) bzw. über 4 km (weiterführende Schulen) oder besonderer Gefährdung des Schulwegs
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fahrtkostenantrag über die Schule
- Einkommenssteuerbescheid
- Bescheinigung des Arbeitgebers über das Bruttojahreseinkommen
- Bescheid über Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)
- Bescheid über Sozialhilfe
- Rentenbescheid
- Sonstige Einkommensnachweise (z. B. Unterhaltsbescheinigung)
Beschreibung
Die Schülerfahrkarte der Stadt Worms ermöglicht eine gezielte Entlastung für Schulwege in Rheinland-Pfalz: Monatlich wird ein Zuschuss von 20,88 € gewährt, um die tatsächlichen Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule in Worms zu reduzieren. Gefördert werden alle Schüler:innen, deren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz liegt und deren Fußweg entweder mehr als 2 km (Grund- und Förderschulen) beziehungsweise mehr als 4 km (weiterführende Schulen) beträgt oder der Schulweg aufgrund besonderer Gefährdung als unsicher eingestuft wird. Die Förderung erfolgt als kontinuierlicher Zuschuss und erfordert eine jährliche Antragstellung über die jeweilige Schule. Eltern und Erziehende tragen nur den verbleibenden Eigenanteil, der ab der gymnasialen Oberstufe sowie in höheren Berufsfachschulen einkommensabhängig erhoben und gegebenenfalls teilweise erlassen werden kann.
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen einzureichen: der ausgefüllte Fahrtkostenantrag, ein aktueller Einkommenssteuerbescheid beziehungsweise Nachweise über Bruttojahreseinkommen, Bürgergeld-, Sozialhilfe- oder Rentenbescheide sowie gegebenenfalls Unterhaltsbescheinigungen. Die Antragstellung erfolgt jährlich neu und berücksichtigt Änderungen wie Schulwechsel oder Umzug unmittelbar. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Schulgesetz Rheinland-Pfalz und die Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Worms. Durch transparente Kriterien und eine klare Dokumentenliste unterstützt das Programm Familien und Schüler:innen dabei, Mobilitätsbarrieren zu überwinden und den Schulbesuch finanziell planbar zu gestalten.
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