Schülerheimförderung
Förderung des laufenden Aufwands von oberösterreichischen Schüler- und Lehrlingsheimen. Anträge im laufenden Schuljahr bis zum 15.02. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des laufenden Betriebs von Schüler- und Lehrlingsheimen in Oberösterreich, um die Unterbringung und Betreuung von Schülern und Lehrlingen sicherzustellen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch den Heimträger
- Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbestätigungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- schriftlicher Antrag mittels Formular
Beschreibung
Die Schülerheimförderung des Landes Oberösterreich gewährt Zuschüsse für den laufenden Aufwand von Schüler- und Lehrlingsheimen in Oberösterreich. Förderberechtigt sind Interessenverbände, sonstige Vereine, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, die als Träger:innen von Internaten fungieren. Die Maßnahme ordnet sich in den Themenbereich Bildung sowie Aus- und Weiterbildung ein und wird fortlaufend ausgeschrieben. Ziel ist es, die Unterbringung und Betreuung von Schüler:innen und Lehrlingen sicherzustellen und dadurch einen reibungslosen Heim- und Ausbildungsalltag zu gewährleisten. Als Rechtsgrundlage dienen die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ sowie spezielle Richtlinien zur Förderung von Schülerheimen, Lehrlingsheimen und Internaten für den laufenden Betrieb. Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt und ist seit dem 26. November 2013 ohne feste Befristung abrufbar (Referenznummer 1027150).
Einreichungen sind jährlich im laufenden Schuljahr bis zum 15. Februar möglich. Voraussetzung ist die formgerechte Antragstellung durch die Heimträger:innen, ergänzt um die Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbestätigungen. Notwendig ist ein schriftlicher Antrag mittels Formular. Da es sich um eine zeitlich unbefristete Förderung handelt, können Träger:innen für jeden Abrechnungszeitraum eine neue Zuwendung beantragen. Die bewilligten Mittel werden als direkte Förderung ausgezahlt und unterstützen die Deckung laufender Betriebskosten. Damit bietet das Programm eine verlässliche Finanzierungsquelle für die verantwortungsvolle Führung oberösterreichischer Schüler- und Lehrlingsheime. Das Antragsformular stellt die Abteilung Kultur und Gesellschaft des Amtes der oö. Landesregierung zur Verfügung.
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