Schülerstipendien (Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds)
Finanzielle Förderung begabter Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum Abitur, insbesondere bei Hochbegabung oder bei nicht ausreichender familiärer bzw. staatlicher Unterstützung. Bewerbungsfristen jeweils zum 1. März und 1. Oktober. Erstbewerbung über das Online-Portal, Folgeanträge per E-Mail.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung begabter junger Menschen zur Erlangung der Hochschulreife und zur Finanzierung besonderer Bildungsvorhaben in Fällen von Hochbegabung oder finanziellen Lücken.
Förderfähige Ausgaben
- Schulausbildung ab Klasse 10
- Internats- oder Ganztagsschulgebühren
- Finanzierung besonderer Bildungsangebote
- Sachmittel (z. B. Instrumentenzuschuss)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Auslandsaufenthalte ohne fachliche Begründung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchschnittsnote des letzten Zeugnisses mindestens 2,0
- Hochbegabung oder soziale Notlage
- Nachweisbare Finanzierungslücke
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Motivationsschreiben
- Die zwei letzten Schulzeugnisse
- Kostenübersicht (Tabellenformular)
- Kostennachweise (z. B. Schul-/Internatsgebühren)
- Einkommensnachweise der Eltern
- Schulgutachten
- Nachweis über Familienangehörige in Ausbildung
- Tabellarischer Lebenslauf (optional)
- Praktikumszeugnisse (optional)
- Nachweise über besondere Belastungen (optional)
- Sonstige Nachweise/Zeugnisse (optional)
- Lichtbild (optional)
Bewertungskriterien
- Akademische Leistung
- Soziale Dringlichkeit
Beschreibung
Der Schüler:innenfonds des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds unterstützt hochbegabte sowie sozial benachteiligte Jugendliche ab Klasse 10 (in Ausnahmefällen ab Klasse 8) an Gymnasien in Nordrhein-Westfalen finanziell auf ihrem Weg zum Abitur. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss können Schulausbildungskosten, Internats- oder Ganztagsgebühren, besondere Bildungsangebote und Sachmittel wie Instrumentenzuschüsse abgedeckt werden. Voraussetzungen sind eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0, eine nachweisbare Förderungslücke sowie entweder Hochbegabung oder soziale Dringlichkeit. Der Verwaltungsrat entscheidet anhand der akademischen Leistungen und der sozialen Situation zweifach jährlich über die Vergabe der Fördermittel.
Bewerbungen werden jeweils bis zum 1. März und 1. Oktober eingereicht: Erste Anträge ausschließlich über das Online-Portal, Folgeanträge per E-Mail. Notwendige Unterlagen umfassen ein formloses Motivationsschreiben, die beiden letzten Zeugnisse, eine Kostenübersicht im Portal-Formular, Kostennachweise (z. B. Schulgebühren), Einkommensnachweise der Eltern sowie ein Schulgutachten und Nachweis zu Auszubildenden in der Familie. Ergänzende Belege wie Lebenslauf, Praktikumszeugnisse oder Nachweise besonderer Belastungen gehören zu den optionalen Dokumenten. Nach Fristende erfolgt die Prüfung durch die Geschäftsstelle, im Anschluss tagt der Verwaltungsrat im April beziehungsweise November. Der Fonds fördert damit gezielt Jugendliche, deren familiäre oder staatliche Unterstützungsangebote nicht ausreichen, und eröffnet ihnen Chancengerechtigkeit auf dem Weg zur Hochschulreife.
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